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Beschluß: Bundesverfassungsgericht fordert mehr Geld für Berliner Beamte

Beschluß: Bundesverfassungsgericht fordert mehr Geld für Berliner Beamte

Beschluß: Bundesverfassungsgericht fordert mehr Geld für Berliner Beamte

Unabhängigkeit der Beamten gewährleisten: Das Bundesverfassungsgericht verweist auf Artikel 34 des Grundgesetzes.
Unabhängigkeit der Beamten gewährleisten: Das Bundesverfassungsgericht verweist auf Artikel 34 des Grundgesetzes.
Unabhängigkeit der Beamten gewährleisten: Das Bundesverfassungsgericht verweist auf Artikel 34 des Grundgesetzes. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Beschluß
 

Bundesverfassungsgericht fordert mehr Geld für Berliner Beamte

Auf das Land Berlin kommen zusätzliche finanzielle Belastungen zu. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Besoldungsregeln für verfassungswidrig erklärt. Nun müssen die Sätze nach oben angepaßt werden.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Besoldung von zahlreichen Beamten in Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig war. Konkret kamen die Richter zu dem Ergebnis, daß die Beamten zu wenig Geld erhalten hätten. Den Beschluß veröffentlichte das Gericht am Mittwochmorgen.

Das Land Berlin muß seine Besoldungsregeln nun bis zum 31. März 2027 anpassen. Damit kommen auf die Hauptstadt massive zusätzliche Kosten zu. Den sieben Klägern der Ausgangsverfahren muß das Land zudem den entstandenen Schaden durch zu niedrige Besoldung beheben.

Es gehe um die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Die Fälle waren vor dem Verfassungsgericht gelandet, weil das Oberverwaltungsgericht Berlin und das Bundesverwaltungsgericht sie Karlsruhe zur weiteren Prüfung vorgelegt hatten. Das Bundesverfassungsgericht stützt seine Entscheidung auf das Alimentationsprinzip, das sich aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes ergebe.

Dieses habe die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamten zu gewährleisten. „Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Daraus ergebe sich wiederum das Gebot einer Mindestbesoldung.

Es gibt noch mehr Klagen

Und genau diesem sei nicht Genüge getan worden. Vielmehr stellte das Gericht fest, „daß im gesamten der Prüfung unterliegenden Besoldungsspektrum 57,8 Prozent der Jahresnettobeträge der Besoldungsordnungen A die Mindestbesoldung verfehlen“. Davon unabhängig habe der Gesetzgeber seine Pflicht „zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen und Jahren evident verletzt“.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, denn die Berliner Fälle sind nicht die einzigen, die dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorliegen. Auch in anderen Ländern haben Beamte Klagen erhoben. (ser)

Unabhängigkeit der Beamten gewährleisten: Das Bundesverfassungsgericht verweist auf Artikel 34 des Grundgesetzes. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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