KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwochmorgen fünf Deutsche festnehmen lassen. Vier von ihnen wirft sie die Mitgliedschaft in der Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ vor, die die Bundesanwaltschaft des Rechtsterrorismus bezichtigt. Einer der Festgenommenen soll die Vereinigung unterstützt haben.
Bereits zuvor waren drei weitere Personen in Untersuchungshaft gebracht worden. Die Polizei begann zudem mit Durchsuchungen in 13 Objekten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen. Alle Festgenommenen handelten im Jugendalter oder als junge Erwachsene.
Bundesanwaltschaft nennt Taten
Die „Letzte Verteidigungswelle“ soll spätestens seit Mitte April 2024 existieren und sich „als letzte Instanz zur Verteidigung der ‘Deutschen Nation‘“ verstehen, wie es von der Bundesanwaltschaft heißt. Ihr werden mehrere konkrete Terrortaten zur Last gelegt.
So sollen zwei der Festgenommenen am 23. Oktober 2024 ein Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern in Südbrandenburg gelegt haben, wobei ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 500.000 Euro entstanden sei. Nur durch Zufall seien keine Menschen verletzt worden.
Am 5. Januar 2025 sollen zwei weitere Personen im thüringischen Schmölln das Fenster einer Asylbewerberunterkunft eingeschlagen und versucht haben, das Gebäude zu entflammen. Dies sei allerdings gescheitert. Die Täter hätten unter anderem die Schriftzüge „Ausländer raus“ und „NS-Gebiet“ an das Gebäude geschmiert, außerdem Hakenkreuze und Sigrunen.
Dobrindt warnt vor rechtsextremen Jugendbewegungen
Anfang Januar hätten drei der Verdächtigen auch einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant. Dazu habe einer von ihnen zwei Kugelbomben beschafft. Die Tatausführung sei dann durch Festnahmen verhindert worden.
Am Dienstag hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei der Vorstellung der neuen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität vor einer „stark anwachsenden Entwicklung“ im Bereich „rechtsextremistischer Jugendbewegungen“ gewarnt. Es gebe ein „erhebliches Gefährdungspotential“. (ser)