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„Absolute Ausnahmeregelung“: Bis zu 5.000 Euro – Jobcenter zahlt Bürgergeldempfängern das Auto

„Absolute Ausnahmeregelung“: Bis zu 5.000 Euro – Jobcenter zahlt Bürgergeldempfängern das Auto

„Absolute Ausnahmeregelung“: Bis zu 5.000 Euro – Jobcenter zahlt Bürgergeldempfängern das Auto

Links sieht man eine Fahne mit dem Logo der Agentur für Arbeit – also quasi dem Jobcenter – daneben sieht man einen feschen Sportwagen, vielleicht jenen, den Bürgergeldempfänger bekommen, wenn sie Jobs annehmen
Links sieht man eine Fahne mit dem Logo der Agentur für Arbeit – also quasi dem Jobcenter – daneben sieht man einen feschen Sportwagen, vielleicht jenen, den Bürgergeldempfänger bekommen, wenn sie Jobs annehmen
Eine Fahne mit dem Logo der Agentur für Arbeit, ein Sportwagen. Foto: IMAGO / Revierfoto / IMAGO / Silas Stein
„Absolute Ausnahmeregelung“
 

Bis zu 5.000 Euro – Jobcenter zahlt Bürgergeldempfängern das Auto

Ein neues Förderprogramm des Jobcenters Dortmund sorgt für Aufsehen: Bürgergeldempfänger, die eine feste Arbeit aufnehmen, können künftig Zuschüsse für Pkw, Roller oder Führerschein erhalten. Kritiker warnen vor Mißbrauch.
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DORTMUND. Bürgergeldempfänger können beim Jobcenter Dortmund künftig eine Sonderzahlung von bis zu 5.000 Euro für den Kauf eines eigenen Autos erhalten. Die Maßnahme ist Teil eines Förderprogramms, das seit dem 27. Mai in Kraft ist und den Einstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern soll. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag sowie ein Arbeitsplatz, der nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, wie Bild berichtet.

Neben dem Pkw-Zuschuß sind auch weitere Zahlungen vorgesehen: Bis zu 3.000 Euro können für den Erwerb eines Führerscheins bewilligt werden, bis zu 3.000 Euro für einen Motorroller und bis zu 2.000 Euro für ein Pedelec oder Mofa. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage einer sogenannten ermessenslenkenden Weisung.

Dortmunds Jobcenter-Leiter Marcus Weichert sprach von einer „absoluten Ausnahmeregelung“. Die Zahl der geförderten Fälle werde auf zehn pro Jahr begrenzt. Damit sei ein Fördervolumen von rund 50.000 Euro verbunden. „Wir orientieren uns an aktuellen Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt“, erklärte Weichert. Ziel sei es, durch die Förderung dauerhafte Arbeitsverhältnisse in Bereichen wie Lieferdiensten oder ambulanter Pflege zu ermöglichen.

Jobcenter-Mitarbeiter äußert Kritik

Ein anonymer Mitarbeiter des Jobcenters äußerte gegenüber der Bild scharfe Kritik an dem Vorhaben. Das Programm sei anfällig für Mißbrauch. Er warnte vor Fällen, in denen Arbeitgeber gemeinsam mit Bewerbern die Zuschüsse erschlichen und das Arbeitsverhältnis nach kurzer Zeit wieder auflösten.

Die Bundesagentur für Arbeit betonte, daß Zuschüsse für Fahrzeuge und Führerscheine im Einzelfall bewilligt werden könnten, sofern ein eigenes Transportmittel für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sei. In der Regel handele es sich um Zuschüsse, nicht um vollständige Kostenübernahmen.

Unterdessen hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angekündigt, Mißbrauch im Bürgergeldsystem künftig schärfer zu ahnden. Wer Termine nicht wahrnehme, sich unkooperativ verhalte oder falsche Angaben mache, müsse mit „spürbaren Konsequenzen“ rechnen. Die Mehrheit der Deutschen befürwortet dabei striktere Maßnahmen. (lb)

Eine Fahne mit dem Logo der Agentur für Arbeit, ein Sportwagen. Foto: IMAGO / Revierfoto / IMAGO / Silas Stein
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