Anzeige
Anzeige
Stellenangebote, AfD Fraktion Hessen, Referenten

Aufschub gestoppt: Bamf entscheidet wieder über Gaza-Asylanträge

Aufschub gestoppt: Bamf entscheidet wieder über Gaza-Asylanträge

Aufschub gestoppt: Bamf entscheidet wieder über Gaza-Asylanträge

Palästinenser im Gazastreifen, über deren Asylanträge jetzt theoretisch wieder vom Bamf entschieden wird.
Palästinenser im Gazastreifen, über deren Asylanträge jetzt theoretisch wieder vom Bamf entschieden wird.
Palästinenser im Gazastreifen: Lage nicht mehr „vorübergehend ungewiß“. Foto: IMAGO / Anadolu Agency
Aufschub gestoppt
 

Bamf entscheidet wieder über Gaza-Asylanträge

Seit mehr als einem Jahr schob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylentscheidungen von Palästinensern auf. Nun soll damit Schluß sein. Wie begründet das Bamf den Schritt?
Anzeige

NÜRNBERG. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat beschlossen, wieder über Asylanträge für Menschen aus dem Gazastreifen zu entscheiden. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf eine Auskunft der Bundesregierung gegenüber der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger.

Das Bundesamt führt zur Begründung aus, es sei zu dem Ergebnis gekommen, daß im Gazastreifen „nicht mehr von einer nur vorübergehend ungewissen Lage“ auszugehen sei. Grund sei etwa die Ausweitung der Kampfhandlungen auf das gesamte Gebiet und das Scheitern mehrerer Vereinbarungen zu einer Waffenruhe.

So argumentierte das Bamf

Damit ist ein im Januar 2024 verhängter Entscheidungsstopp aufgehoben. Das Bamf hatte sich bislang auf Paragraph 24 Absatz 5 des Asylgesetzes berufen, wonach die Entscheidung über einen Asylantrag aufgeschoben werden kann, wenn „aller Voraussicht nach im Herkunftsstaat eine vorübergehend ungewisse Lage“ existiere.

Im März verwies die Bundesregierung gegenüber der Linken etwa darauf, daß „nicht absehbar“ sei, wie hoch die Erfolgschancen sind, daß ein Mitte Januar vereinbarter Waffenstillstand in eine weitere Phase überführt werden kann. Der Waffenstillstand brach dann in sich zusammen und die Kriegshandlungen gingen weiter.

Die Aussetzung der Asylverfahren sorgte für zahlreiche Gerichtsverfahren. Laut Innenministerium gab es zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 30. April 2025 insgesamt 238 Untätigkeitsklagen von Personen aus den Palästinensergebieten. In 187 Fällen kam es zu Urteilen gegen das Bamf wegen Untätigkeit. In drei Fällen erkannte das Gericht den Klägern direkt subsidiären Schutz zu.

Bisher keine Einigung auf Waffenstillstand

Unabhängig von den Asylverfahren hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober Hunderte Personen bei der Ausreise aus dem Gazastreifen unterstützt. Bei der Mehrheit von ihnen handelt es sich um deutsche Staatsangehörige. Allerdings sind auch nicht-deutsche Angehörige der Evakuierten darunter.

Nach wie vor herrscht im Gazastreifen Krieg, nachdem die Hamas am 7. Oktober 2023 Israel überfallen, 1.200 Menschen ermordet und zahlreiche entführt hatte. Gespräche über eine weitere Waffenruhe laufen zwar seit langem, sind bisher allerdings zu keinem Ergebnis gekommen. (ser)

Palästinenser im Gazastreifen: Lage nicht mehr „vorübergehend ungewiß“. Foto: IMAGO / Anadolu Agency
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles