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Geständnis vor Gericht: Afghane tötet in Sachsen Mitbewohner und schändet die Leiche

Geständnis vor Gericht: Afghane tötet in Sachsen Mitbewohner und schändet die Leiche

Geständnis vor Gericht: Afghane tötet in Sachsen Mitbewohner und schändet die Leiche

Ein Afghane steht wegen einer besonders grausamen Tat vor Gericht. In Leipzig terrorisiert er den Knast. Eine Figur der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, hängt über dem Eingang des Landgerichts Chemnitz. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Ein Afghane steht wegen einer besonders grausamen Tat vor Gericht. In Leipzig terrorisiert er den Knast. Eine Figur der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, hängt über dem Eingang des Landgerichts Chemnitz. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Ein Afghane steht wegen einer besonders grausamen Tat vor Gericht. Eine Figur der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, hängt über dem Eingang des Landgerichts Chemnitz. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Geständnis vor Gericht
 

Afghane tötet in Sachsen Mitbewohner und schändet die Leiche

Bevor er seinen Mitbewohner getötet haben soll, galt der Afghane für die Polizei bereits als tickende Zeitbombe. Immer wieder soll er sogar Mädchen sexuell belästigt haben. Warum er trotzdem aus der Psychiatrie entlassen wurde.
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CHEMNITZ. Ein abgelehnter, aber geduldeter afghanischer Asylbewerber hat vor Gericht ein grausames Geständnis abgelegt. Die Anklage wirft Habib Rahman A. nicht nur die Tötung seines Mitbewohners vor, sondern auch eine schwerwiegende Entweihung des Leichnams.

Laut Anklageschrift ereignete sich die Tat zwischen dem 8. und 12. September 2024 in der gemeinsamen Wohnung im sächsischen Aue. Der Migrant soll seinen Mitbewohner, ebenfalls Afghane, mit 19 Stichen eines Messers mit 14,5-Zentimeter-Klinge sowie einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher attackiert und getötet haben.

Im Anschluß an die Tötung soll der Angeklagte den leblosen Körper entkleidet und sich mehrfach sexuell an ihm vergangen haben, während der Leichnam weiter in der Wohnung verblieb und zunehmend verweste. Deshalb muß sich der Afghane auch wegen „beschimpfendem Unfug am Körper eines verstorbenen Menschen“ verantworten. Die Polizei entdeckte die Leiche, nachdem die Schwester des Opfers ihn als vermißt gemeldet hatte.

Afghane soll Leichnam auffällig drapiert haben

Vor Gericht legte A. ein Geständnis ab und bestätigte die Vorwürfe gegen ihn: „Es stimmt alles, was in der Anklage steht“, wird ein Dolmetscher in der Bild zitiert. Ein Polizeibeamter, der A. festnahm, schilderte laut Bericht aus dem Verhandlungssaal, daß die Leiche des Opfers in der Wohnung auffällig drapiert gewesen sei. Der nackt aufgebahrte Körper sei mit einem Kissen unter der Hüfte so positioniert gewesen, daß das Gesäß angehoben wurde.

Der Polizei war der Afghane schon vor seiner grausamen Tat kein Unbekannter: „A. war eine Zeitbombe. Wir hatten in Aue seit drei Wochen fast täglich mit ihm zu tun. Er belästigte wiederholt Frauen, unabhängig vom Alter“, führte ein Polizist aus. Die Opfer der Belästigungen sollen zwischen zehn und 70 Jahre alt gewesen sein.

Der Angeklagte wurde zwischenzeitlich in die Psychiatrie eingewiesen, jedoch wieder entlassen. Die Einschätzung der Fachleute lautete, er sei nicht geisteskrank, sondern habe lediglich einen „gesteigerten Sexualtrieb“, so der Polizist. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Urteil wird noch im März erwartet. (rr)

 

Ein Afghane steht wegen einer besonders grausamen Tat vor Gericht. Eine Figur der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit, hängt über dem Eingang des Landgerichts Chemnitz. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
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