NEUSTADT. Der AfD-Politiker Joachim Paul ist mit seinem Eilantrag gegen den Ausschluß von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied am Montag, der Antrag sei unzulässig. Paul müsse ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren abwarten.
Der 55jährige Landtagsabgeordnete war von seiner Partei als Kandidat für die Wahl am 21. September nominiert worden. Der Wahlausschuß der Stadt hatte seine Zulassung am 5. August verweigert. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Nach der Gemeindeordnung sind nur Bewerber wählbar, die die Gewähr für ein Eintreten in die freiheitlich-demokratische Grundordnung bieten.
Paul machte in seinem Antrag geltend, der Wahlausschuß sei nicht befugt, über seine Haltung zur Verfassung zu entscheiden. Er sprach von einer Verletzung seines passiven Wahlrechts. Das Gericht stellte jedoch klar, daß Eilrechtsschutz nur in Ausnahmefällen zulässig sei, etwa wenn ein offensichtlicher Fehler vorliege. Dies sei hier nicht erkennbar.
Ausschluß fußt auf bestelltem Verfassungsschutz-Dossier
Die Richter erklärten, die Beständigkeit einer Wahl wiege schwerer als die kurzfristige Durchsetzung der Rechte eines einzelnen Kandidaten. Andernfalls drohe eine Flut von Eilanträgen kurz vor dem Urnengang. Daher müsse Paul die reguläre Überprüfung nach der Wahl abwarten.
Nach Einschätzung des Gerichts war die Entscheidung des Wahlausschusses zudem nicht willkürlich. Grundlage war ein Dossier des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, erstellt auf Drängen der amtierenden Oberbürgermeisterin Jutta Streinruck (parteilos). Das Innenministerium verwies dabei auf sein Koblenzer Wahlkreisbüro, das sich laut Behörden zu einem Treffpunkt der Neuen Rechten entwickelt habe.
Das Gutachten listet weitere Aktivitäten auf, darunter Pauls Beiträge im „Freilich“-Magazin, seine Nähe zur sogenannten GegenUni sowie Kontakte zu identitären Akteuren. Auch die Teilnahme an Veranstaltungen im Umfeld von Martin Sellner und die Unterstützung von Kampagnen wie dem „Stolzmonat“ gelten als Hinweise auf eine mutmaßlich verfassungsfeindliche Ausrichtung.
Paul prüft juristische Schritte
Paul warf den Verantwortlichen gegenüber der JUNGEN FREIHEIT vor, den Wahlprozeß parteipolitisch zu instrumentalisieren. „Dieser Beschluß bedeutet nichts weniger, als daß zukünftig parteipolitisch motivierte Innenminister auf Grundlage fragwürdiger Elaborate eines parteipolitisch motivierten Inlandsgeheimdienstes bei geneigten Mehrheiten in den Wahlausschüssen die Konkurrenz einfach ausschalten können“, sagte der AfD-Politiker. Die politische Auseinandersetzung finde damit nicht mehr im Wahlkampf, sondern in den Gremien selbst statt.
Er sprach von einem schweren Schaden für die Demokratie. Dort agierten seiner Ansicht nach Parteisoldaten taktisch, besonders wenn sie selbst Kandidaten stellten. „Die Demokratie, die insbesondere auf fairen Wahlen und einer echten Auswahl beruht, nimmt so schweren Schaden, weil sie den Bürgern die Hoffnung auf Wandel durch Stimmabgabe raubt“, kritisierte Paul. Deutschland habe damit ein Demokratiedefizit offenbart, das passive Wahlrecht sei nur noch teilweise ein verläßliches Grundrecht.
Ob die Vorwürfe der weisungsgebundenen Verfassungsschutzes letztlich einen Ausschluß rechtfertigen, ließen die Richter offen. Eine abschließende Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich. Paul hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen. Der JF kündigte er an, weitere juristische Schritte zu prüfen. (sv)