DÜSSELDORF. Im Parteiausschlußverfahren gegen den Wuppertaler AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gestellt worden. Dem Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, zufolge wandte sich der nordrhein-westfälische Landesvorstand am 26. September an das Landesschiedsgericht. Schramm wird parteischädigendes Verhalten aufgrund seines Dienstes auf Seiten der ukrainischen Streitkräfte gegen Rußland vorgeworfen.
Begründet wurde der Schritt mit der Nähe des Richters Hartmut Beucker zum Antragsgegner. Beide gehören demselben Kreisverband Wuppertal an. Zudem hatte Beucker das Aufnahmegespräch mit Schramm geführt und die Empfehlung für dessen Mitgliedschaft unterzeichnet. Dadurch bestehe ein persönliches Verhältnis, das die Neutralität gefährde.
Richter Beucker sei mit Schramms Arbeitgeber befreundet
Darüber hinaus verwies der Landesvorstand auf die Stellung Schramms im Kreisverband. Dieser sei in den Vorstand gewählt worden, genieße Ansehen und sei vielen Mitgliedern bekannt. Auch daraus ergebe sich ein Umstand, der die Unvoreingenommenheit des Richters in Frage stelle.
Als weiteren Grund führte der Landesvorstand Schramms Beschäftigung bei dem nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler an. Tritschler habe Schramm öffentlich als „langjährigen guten Freund“ bezeichnet, dessen Einsatz in der Ukraine gekannt und gebilligt und pflege mit ihm ein besonderes persönliches Verhältnis. Schramm stelle ihm dauerhaft ein Auto zur Verfügung.
Richter Beucker ist wie Tritschler Mitglied der AfD-Landtagsfraktion. Nach Darstellung des Landesvorstands könnten sich seine Entscheidungen auf das kollegiale Verhältnis innerhalb der Fraktion auswirken. Damit sei die Gefahr mangelnder Neutralität gegeben.
In dem Antrag heißt es, die Gründe seien nicht zu beseitigen und begründeten substantiiert die Besorgnis der Befangenheit. Vor einer endgültigen Entscheidung bat der Landesvorstand um die Möglichkeit, zu einer Stellungnahme des Richters noch einmal selbst Stellung nehmen zu können.
Schramm weist Vorwurf parteischädigenden Verhaltens zurück
Das Landesschiedsgericht ist mit drei Richtern besetzt. Neben Beucker gehört dazu auch Wolfgang Paul, der als Mitarbeiter direkt bei der AfD-Landtagsfraktion angestellt ist. Gegen Paul stellte der Landesvorstand keinen Befangenheitsantrag.
Das Ausschlußverfahren gegen Schramm läuft seit Juli (JF berichtete). Der Antrag wurde von Europaparlamentarier Hans Neuhoff verfaßt, dem parteiintern Verbindungen zu prorussischen Akteuren vorgeworfen werden (JF berichtete). Schramm hatte zuvor öffentlich erklärt, als AfD-Mitglied an der Seite der ukrainischen Armee gekämpft zu haben. Der Landesvorstand wirft ihm parteischädigendes Verhalten und eine „kampagnenartige Medienverwertung“ – unter anderem in der JUNGEN FREIHEIT – seiner Kriegserfahrungen vor.
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Schramm wies die Vorwürfe damals zurück. Er sprach von einem ideologisch motivierten Verfahren und betonte, in seinem Kreisverband breite Unterstützung zu haben. Trotz des laufenden Verfahrens kandidierte er für den Wuppertaler Stadtrat – mit Erfolg. Zum jetzigen Befangenheitsantrag sagte Schramm der JF: „AfD NRW macht AfD NRW-Dinge.“ (sv)