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„Ist hier bekannt“: AfD-Interview aus Detmold bei Staatsschutz gelandet

„Ist hier bekannt“: AfD-Interview aus Detmold bei Staatsschutz gelandet

„Ist hier bekannt“: AfD-Interview aus Detmold bei Staatsschutz gelandet

Seine Aussagen wurden von Redakteuren an die Behörden gemeldet: Jirka Möller (AfD). Foto: AfD
Seine Aussagen wurden von Redakteuren an die Behörden gemeldet: Jirka Möller (AfD). Foto: AfD
Seine Aussagen wurden von Redakteuren an die Behörden gemeldet: Jirka Möller (AfD). Foto: AfD
„Ist hier bekannt“
 

AfD-Interview aus Detmold bei Staatsschutz gelandet

Die Lippische Landes-Zeitung zensiert ein Gespräch mit dem AfD-Kandidaten Jirka Möller und leitete Passagen an die Behörden weiter. Nun liegt der Fall beim Staatsschutz.
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BIELEFELD. Das Interview der Lippischen Landes-Zeitung (LZ) mit dem AfD-Bürgermeisterkandidaten Jirka Möller beschäftigt nun den polizeilichen Staatsschutz. Das bestätigte Kriminalhauptkommissarin Sonja Rehmert vom Polizeipräsidium Bielefeld gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Der in Rede stehende Presseartikel ist hier bekannt“, sagte Rehmert. Der Staatsschutz befaßt sich mit politisch motivierten Straftaten und dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Er ermittelt etwa bei Extremismus, Terrorismus und politisch motivierter Gewalt.

Die LZ hatte das Gespräch mit Möller im Kommunalwahlkampf nicht in voller Länge veröffentlicht, sondern mehrfach mit kursiv gesetzten „Faktenchecks“ unterbrochen. Zudem strich sie einzelne Passagen und leitete diese nach eigenen Angaben an die „zuständigen Behörden“ weiter – mit dem Hinweis, sie könnten „verfassungswidrig“ sein oder „rechtsextremistische Tendenzen“ offenbaren.

Bewertung des Inhalts nicht abgeschlossen

Unter anderem hielt die Redaktion Möller vor, eine „rechte Verschwörungstheorie ohne Belege“ zu verbreiten, als er erklärte, die Bundesregierung werde durch eine „Neue Weltordnung“ gesteuert. Auch seine Darstellung, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ sei zurückgenommen worden, wurde „korrigiert“: Diese sei lediglich wegen eines laufenden Verfahrens „öffentlich ausgesetzt“. Weitere Einordnungen betrafen Aussagen zu Migration, Energiepolitik und Gendern.

Welche Sätze an die Behörden gingen, ließ die Redaktion offen. Ob es sich bei den gestrichenen Passagen tatsächlich um strafrechtlich relevante Äußerungen handelt, prüft derzeit die Staatsanwaltschaft. „Eine staatsanwaltschaftliche Bewertung des Inhaltes steht allerdings noch aus“, ergänzte Rehmert gegenüber der JF.

Auch Möller selbst wisse nach eigenen Worten nicht, was er verbrochen haben soll. Er habe gegenüber der Redaktion keine verfassungswidrigen Aussagen gemacht, sagte er dem Portal Nius. Auf die Frage, welche Passagen an die Polizei geschickt wurden, habe die LZ ihm keine Antwort gegeben.

Lokalzeitung behandelt AfD anders

Bereits am 5. August hatte die LZ eigene Richtlinien zum Umgang mit AfD-Kandidaten veröffentlicht. Darin kündigte sie an, Gespräche mit Vertretern dieser Partei künftig grundsätzlich zu kommentieren, falsche Aussagen zu kennzeichnen und mutmaßlich strafbare Äußerungen nicht nur zu streichen, sondern auch an die Behörden zu melden.

Die Praxis wurde kurz darauf auch beim Interview mit dem Detmolder AfD-Kandidaten Viktor Hübner sichtbar. Dessen Antworten versah die Redaktion ebenfalls mit „Faktenchecks“, in denen sie persönliche Einschätzungen als „nicht überprüfbar“ bezeichnete oder politische Positionen mit eigenen Kommentaren konterte, berichtete das Portal Apollo News. Bei Gesprächen mit Bewerbern anderer Parteien verzichtete das Blatt hingegen auf diese Vorgehensweise. (sv)

Seine Aussagen wurden von Redakteuren an die Behörden gemeldet: Jirka Möller (AfD). Foto: AfD
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