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Verstoß gegen das Vereinsrecht?: Werte-Union-Mitglieder fechten Parteigründung an

Verstoß gegen das Vereinsrecht?: Werte-Union-Mitglieder fechten Parteigründung an

Verstoß gegen das Vereinsrecht?: Werte-Union-Mitglieder fechten Parteigründung an

Werte-Union-Chef Hans-Georg Maaßen hofft auf die Wahlen in Hamburg und im Bund im kommenden Jahr.
Werte-Union-Chef Hans-Georg Maaßen hofft auf die Wahlen in Hamburg und im Bund im kommenden Jahr.
Werte-Union-Chef Hans-Georg Maaßen hofft auf die Wahlen in Hamburg und im Bund im kommenden Jahr. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer
Verstoß gegen das Vereinsrecht?
 

Werte-Union-Mitglieder fechten Parteigründung an

Ging bei der Umwandlung der Werte-Union vom Verein zur Partei alles mit rechten Dingen zu? Mitglieder, darunter ein Ex-CDU-Abgeordneter, klagen. Sie berufen sich auf das BGB.
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BERLIN. Mitglieder der Werte-Union (WU) wollen gegen die Umwandlung des bisher eingetragenen Vereins in eine politische Partei klagen. Sie fühlen sich übergangen, denn sie müssen sich nun zwischen ihrer Mitgliedschaft in der CDU und der WU entscheiden. Denn man darf grundsätzlich nur einer Partei angehören.

Sie berufen sich auf das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte Vereinsrecht. Dort heißt es: „Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muß schriftlich erfolgen.“

Reichen 200 von 4.000 Mitgliedern?

An der WU-Mitgliederversammlung in Erfurt am 20. Januar, während derer die Umwandlung beschlossen wurde, nahmen rund 200 stimmberechtigte Mitglieder teil. Der WU gehören nach eigenen Angaben 4.000 Personen an. Auf dem Rhein-Dampfer „Godesia“, auf dem am vergangenen Wochenende die Partei offiziell gegründet und Hans-Georg Maaßen zum Vorsitzenden gewählt wurde, waren 55 Mitglieder anwesend.

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Unter den Klägern ist der ehemalige Berliner CDU-Politiker Jürgen Matthes, der dem West-Berliner Abgeordnetenhaus von 1975 bis 1979 angehörte. Der 83jährige sagte der Welt, bereits am Tag nach dem Treffen in Erfurt das Vereinsregistergericht Mannheim angerufen zu haben, damit dieses die Abstimmung prüfe und „die Beschlüsse über Satzungsänderung beziehungsweise Zweckänderung nicht in das Vereinsregister einträgt“.

Maaßen: Es ging um die Marke Werte-Union

Nun kündigte er an, darüber hinaus eine Anfechtungsklage beim Amtsgericht Mannheim gegen die Beschlüsse der Mitglieder von Erfurt einreichen zu wollen. Er wolle in der CDU bleiben und nicht einem „obskuren Verein“ angehören. Dem bis dahin eingetragenen Verein Werte-Union, den er damit meint, gehörte er freilich bereits vorher an.

Der Jurist Maaßen entgegnet, daß „alles korrekt verlaufen“ sei. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident betonte: „Es ging in Erfurt nicht darum, aus dem Verein eine Partei zu machen, sondern darum, daß die Namenswortmarke Werte-Union für eine neue Parteigründung genutzt werden kann. Dem haben 95 Prozent der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung zugestimmt.“

Die Werte-Union slebst stellte ab Dienstag nachmittag klar, daß  es „keine Umwandlung des eingetragenen Vereins Werte-Union in eine Partei“ gegeben habe. Vielmehr handele es sich um eine Neugründung. „Es ging in Erfurt nicht darum, aus dem Verein eine Partei zu machen, sondern darum, dass die Namenswortmarke WerteUnion für eine neue Parteigründung genutzt werden kann. Dem haben 95 Prozent der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung zugestimmt.“ (fh)

Werte-Union-Chef Hans-Georg Maaßen hofft auf die Wahlen in Hamburg und im Bund im kommenden Jahr. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Banneyer
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