BERLIN. Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen den Senat eingeleitet. Grund hierfür ist die Weigerung des Senats, eine Kleine Anfrage der Fraktion zu den Messerdelikten des vergangenen Jahres vollständig zu beantworten. Darin hatte die AfD nach den 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft gefragt. Diese Frage wurde durch vergangene Landesregierungen immer beantwortet, merkte die Fraktion an.
Deutliche Kritik äußerte der rechtspolitische Fraktionssprecher Marc Vallendar. „Es ist ein Unding, daß ein CDU-geführter Senat, nachdem die Partei noch im Wahlkampf selbst nach Vornamen von Tatverdächtigen fragte, nun das parlamentarische Fragerecht ignoriert“, bemängelte er. Nach den Silvesterkrawallen 2023 hatte die CDU die Vornamen deutscher Tatverdächtiger in diesem Zusammenhang erfragt. „In einer Demokratie sind Transparenz und die öffentliche Debatte das entscheidende Kriterium und nicht das Zurückhalten von Informationen, um die öffentliche Meinung in die gewünschte Richtung zu lenken“, sagte Vallendar.
Auch andere Landesregierungen verweigern der AfD die Auskunft
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte die Weigerung mit dem „Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Tatverdächtigen“ gerechtfertigt. Der Umstand, daß die Häufigkeit einzelner Vornamen im „unteren einstelligen Bereich“ liege, begründe ein hohes Risiko der Identifizierbarkeit. Zudem rufe deren Nennung das Risiko einer „sozialen Stigmatisierung“ der Betroffenen hervor. „Schlimmstenfalls stünde unter Heranziehung weiterer statistischer Auswertungen – insbesondere unter Berücksichtigung bestehender und künftiger Möglichkeiten Internet- oder KI-gestützter Datenauswertungen – sogar die Entstehung umfassender ‘Sozialrankings’ zu befürchten.“ Diese Gefahr gestatte eine Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts.
Auch einige andere Bundesländer weigern sich, die Vornamen deutscher Verdächtiger preiszugeben. Anfang Mai hatte der Niedersächsische Staatsgerichtshof eine Klage der AfD gegen die Landesregierung abgewiesen, in der es um Beschuldigte der Silvesterkrawalle im Land gegangen sei. Auch dieses Urteil nahm der Berliner Senat als Beispiel. (kuk)