BERLIN. Der Bundesvorstand der AfD hat beschlossen, den Migrationshintergrund ihrer Mandtagsträger abzufragen. Die Daten sollen als mögliches Beweismittel im Verfahren gegen den Verfassungsschutz angeführt werden, heißt es in einem Rundbrief an die Landes-, Bezirks- und Kreisvorstände sowie die Abgeordneten in den Parlamenten.
Als Grundlage zur Erhebung diene die Definition des Statistischen Bundesamts: „Wenn Sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde“ sowie bei „Verehelichung/Verpartnerung mit einem Migranten“.
Konkret heißt es in der Nachricht: „Wir bitten daher alle Empfänger dieses Anschreibens, welche über den oben näher beschriebenen Migrationshintergrund verfügen und die uns in unserem juristischen Abwehrkampf gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Nennung ihres Namens prozessual vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster unterstützen wollen, um Antwort auf diese E-Mail.“
AfD wehrt sich gegen den Verfassungsschutz
Die AfD führt derzeit drei Verfahren gegen den Verfassungsschutz: die Einstufung der Gesamtpartei als „Verdachtsfall“ sowie ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des mittlerweile aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextrem“. Mit der Einstufung gegen die AfD und JA scheiterte die Partei in erster Instanz und geht vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung.
Lediglich mit der Beschwerde gegen die Einstufung des „Flügels“ hatte die Partei Erfolg. Jedoch wird auch in diesem Fall das Oberverwaltungsgericht erneut entscheiden müssen. Für alle drei Verfahren ist derzeit der 27. Februar 2024 als Termin angesetzt. (sv)