BERLIN/ESSEN. Das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) hat vor dem AfD-Parteitag am kommenden Wochenende dazu aufgerufen, diesen illegal zu stören. In der Essener Grugahalle, wo die Veranstaltung stattfinden soll, sollen nach Willen des Zentrums Mitarbeiter der Halle den Feueralarm auslösen. Dazu postete die Gruppe auf X ein Foto eines Feueralarmschalters, über dem auf einem Sticker geschrieben stand: „Du sollst beim Parteitag der AfD arbeiten? Mach das einzig Richtige: Teste den Feueralarm!“
🚨 Ab Freitag findet der AfD-Bundesparteitag statt! Lasst uns die mutigen Mitarbeiter unterstützen, die dort nicht arbeiten wollen. #NichtMeinParteitag
Arbeitet jemand, den ihr kennt, dieses Wochenende in der Grugahalle? Ruft an und ermutigt sie, zu handeln! pic.twitter.com/tb6KMPLgfs— Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) June 25, 2024
In Paragraph 145 des Strafgesetzbuchs heißt es: „Wer absichtlich oder wissentlich
- Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
- vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Paragraph 111 regelt die öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Dieser sieht dafür bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Die Strafe darf jedoch das Strafmaß für die eigentliche Tat nicht überschreiten – in diesem Fall wäre das bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe.
Zentrum für Politische Schönheit gerät immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz
Zudem schrieb das Zentrum, wer jemanden kenne, der am Wochenende beim Parteitag in der Grugahalle arbeitet, solle diesen ermutigen, „zu handeln“. Dazu prangt auf den Graphiken und Plakaten der linken Gruppe der Name „Personalservice Hahn“.
„Personalservice Hahn“ spielt auf eine Aktion der Gruppe aus der Vergangenheit an. Vor dem Bundestagswahlkampf 2021 gründete das ZPS den „Flyerservice Hahn“ als Scheinfirma. Die AfD fiel darauf herein und bestellte Tausende Flyer, die nie ausgetragen wurden. Daraufhin hatte es Razzien gegeben und die Initiatoren wurden wegen Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten angeklagt. Wegen angeblicher AfD-Nähe des zuständigen Staatsanwalts wurde das Verfahren schließlich eingestellt. (st)