MAINZ. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat den kürzlich verhängten Aufnahmestopp für ukrainische Flüchtlinge in Pirmasens für unzulässig erklärt. Am Freitag hatte die Stadt angekündigt, Betroffene „zur landesinternen Verteilung in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung“ zu verweisen.
Die Maßnahme sollte einer „drohenden Überforderung der Pirmasenser Stadtgesellschaft“ und der Ehrenamtlichen entgegenwirken, da die nachhaltige Integration durch den starken Zuzug von Flüchtlingen gefährdet werde. Eine Ausnahme gelte nur, wenn bei den ukrainischen Flüchtlingen „integrationsfördernde Kriterien“ vorlägen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehe und die Betroffenen mit einer Arbeit ihren Lebensunterhalt deckten.
Nach eigenen Angaben hat Pirmasens die landesinterne Aufnahmequote im Juli um 82,6 Prozent überschritten. Ab 40 Prozent können Kommunen eine weitere Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern verweigern.
Landesregierung: „Die Zahl aus Pirmasens beruht auf anderer Grundlage“
Das von Katharina Binz (Grüne) geführte Integrationsministerium widersprach den Zahlen und sprach stattdessen von 39,6 Prozent. Die von der Stadt angeführte Schätzung beruhe auf einer Auswertung des bundesweiten Ausländerzentralregisters und bilde lediglich die Zahl der derzeit in den Kommunen lebenden Ausländer ab. „Sie ist nicht die maßgebliche Grundlage für den landesinternen Verteilprozeß“, teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst mit.
Die Überquote von 40 Prozentpunkten werde derzeit in fünf Kommunen überschritten, wozu die Kreise Altenkirchen, Cochem-Zell, Kaiserslautern und Rhein-Hunsrück sowie die Stadt Zweibrücken gehören. Gleichwohl könnten die Kommunen „operative Verteilpausen“ bei der zentralen Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde in Trier beantragen. „Ein entsprechender Antrag der Stadt Pirmasens dafür ist nicht bekannt“, erklärte das Integrationsministerium. (kuk)