DÜSSELDORF. In Nordrhein-Westfalen hat ein männlicher Transgender-Gefangener die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation beantragt. „Dies wäre dann der erste derartige Eingriff, der in Nordrhein-Westfalen während der Haft durchgeführt wurde“, heißt es im jährlichen Bericht des dortigen Justizvollzugsbeauftragten. Zuvor habe der biologische Mann seinen Personenstand geändert und sei vom Männer- in den Frauenvollzug verlegt worden.
Dadurch habe er jedoch seine Arbeit verloren und während der laufenden Hormontherapie nicht die benötigte psychologische Betreuung erhalten, schilderte der Gefangene demnach in einer Eingabe an den Justizvollzugsbeauftragten. Darüber hinaus sei ihm die Teilnahme am sogenannten Umschluß verwehrt worden, da er noch männliche Geschlechtsmerkmale habe. Mit Umschluß ist der gegenseitige Besuch oder der zeitweilig gemeinsame Aufenthalt zweier Strafgefangener gemeint.
Transgender-Häftling hat Depressionen
Diese Isolationserfahrung habe ihn massiv getroffen und während der „ohnehin äußerst vulnerablen Phase der Hormonbehandlung“ zu starken Depressionen und Selbstmordabsichten geführt, gab der biologische Mann an. Im weiteren Verlauf habe sich seine Erfahrung jedoch zum Positiven verändert. Es sei in der Haftanstalt eine Arbeitsgruppe „Trans“ gegründet und ein progressiver Wandel spürbar geworden.
Dem Bericht zufolge warte der Gefangene nun auf die Erlaubnis für eine geschlechtsangleichende Operation, für die seit Anfang Januar 2024 das notwendige Gutachten vorliege.
Justizministerium äußert sich
Laut Welt ergänzte das Justizministerium auf Anfrage, daß über die Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen im Männer- oder Frauenvollzug „unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls“ entschieden werde. Möglichen Problemlagen werde „auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie mit Hilfe der allgemeinen Behandlungskonzepte in angemessener Weise Rechnung getragen“.
Bei möglichen Operationen sei das Äquivalenzprinzip maßgeblich, „wonach die Gefangenen eine medizinische Betreuung erhalten, die den Standards und Leitlinien außerhalb des Vollzuges entspricht“. Daher entscheide man bei sogenannten geschlechtsangleichenden Maßnahmen nach den üblichen Leitlinien, gab das Ministerium an.
Unterdessen sorgt das Thema Transgeschlechtlichkeit auch in einem Frauen-Fitneßstudio im bayerischen Erlangen für Ärger. Ein biologischer Mann, der sich als Transfrau identifiziert, klagt gegen das Fitneßstudio, weil ihm dessen Inhaberin den Zugang verwehrt. (dh)