GERA. Die Staatsanwaltschaft Gera hat Vorermittlungen zu möglicherweise volksverhetzenden oder den Staat verunglimpfenden Aussagen gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eingeleitet. Dabei geht es um zwei Reden in Gera im Oktober 2022 und im Januar 2024. Dies erklärte ein Sprecher der politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft gegenüber der dpa.
Nach Informationen der Nachrichtenagentur werfen die Ankläger dem 52jährigen zwei Passagen vor. Zum einen soll Höcke am 18. Januar bei einem Bürgerdialog in Gera gesagt haben: „Deutschland ist im Jahr 2024 keine funktionierende Demokratie mehr.“ Außerdem kritisierte er die Proteste gegen die AfD. Eine Demonstration in Leipzig habe ausgesehen wie die Fackelmärsche der Nationalsozialisten 1933.
Höcke auch wegen Ukraine-Krieg im Visier
Dies könnte laut Staatsanwaltschaft sowohl die Straftatbestände der Volksverhetzung als auch der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole erfüllen. Die Behörde prüft, ob sie deswegen beim Thüringer Landtag die Aufhebung der Immunität Höckes beantragt.
Das zweite Vorermittlungsverfahren zielt auf eine Rede Höckes am 3. Oktober 2022 in Gera. Dabei würden dessen Aussagen zum Ukraine-Krieg geprüft, sagte der Sprecher. Auch hier geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Welcher Satz den Tatbestand erfüllen könnte, sagte er nicht.
Höcke muß sich derzeit wegen einer anderen Rede vor dem Landgericht Halle verantworten. Weil er vor drei Jahren in Merseburg „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesagt hatte, hat ihn die Staatsanwaltschaft wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation angeklagt. „Alles für Deutschland“ war eine Parole der SA und ist verboten. Der Thüringer AfD-Chef bestreitet, das gewußt zu haben. (fh)