RIESA. Mit einer Anfrage im Riesaer Stadtrat hat die AfD einen Skandal um das Deutschlandlied an einer Riesaer Schule in Sachsen öffentlich gemacht. Die Stadtverordnete Ute Heine wollte von der Stadtverwaltung wissen, ob es an der Oberschule „Am Sportzentrum“ verboten sei, die Nationalhymne zu singen.
Hintergrund: Schüler der achten Klasse hatten eine Sechs erhalten, weil sie sich bei der Aufgabe im Musikunterricht, ein Lied herauszusuchen, für das Deutschlandlied entschieden hatten. Die Eltern wandten sich nach dem Vorfall auch an die AfD-Politikerin. Denn Versuche, mit der Lehrerin ins Gespräch zu kommen, seien gescheitert, und der Schulleiter interessiere sich nicht für den Fall. Nach der Darstellung habe die Pädagogin die Jugendlichen auch als „Nazis“ bezeichnet.
Schulleiter spricht von „anderen Details“
Die Stadtverwaltung konnte die AfD-Anfrage nicht beantworten. Oberbürgermeister Marco Müller (CDU) erklärte, er könne sich nicht vorstellen, daß es – zumal in einem öffentlichen Gebäude – verboten sei, die Hymne zu singen. Man wisse nicht, was der Arbeitsauftrag an die Schüler gewesen sei.
Schulleiter Edmund Weigl räumte den Vorfall gegenüber der Sächsischen Zeitung inzwischen ein. Prinzipiell habe es die geschilderte Situation zwar gegeben, „jedoch mit entscheidend anderen Details“. Zunächst sei die Geschichte der Entstehung der Nationalhymne behandelt und erklärt worden, daß erste und zweite Strophe verpönt seien.
Danach habe die Aufgabe an die Schüler gelautet, sich selbst ein zwei- bis dreistrophiges Lied auszusuchen, das sie dann auch singen sollten. Dabei sei der Wunsch nach dem Singen der Nationalhymne aufgekommen. Ob es dabei auch um die erste und zweite Strophe ging, könne er nicht sagen.
„Nationalhymne nur zu besonderen Anlässen“
Die Lehrerin habe dies aber grundsätzlich abgelehnt, „da das Abspielen und Singen der Nationalhymne besonderen Anlässen und Zeremonien vorbehalten ist (Unterrichtswissen seit Klasse 5) und nicht für Liedkontrollen im Unterricht vorgesehen ist“. Weigl bestreitet aber, daß seine Kollegin die Schüler als „Nazis“ bezeichnet habe.
Zu den vergebenen Sechsen erklärte der Schulleiter, es handle sich um ein methodisches Vorgehen, das zu vereinzelten Mißverständnissen führen könne. Denn die Noten seien nur mit Bleistift eingetragen worden. Das bedeute, die betreffenden Schüler hätten noch eine Chance, „die es eigentlich nicht mehr geben dürfte, um die Aufgabenstellung doch noch zu erledigen“.
Der Fall habe zu Gesprächen mit allen Beteiligten geführt. Und es gebe, so der Schulleiter, auch ein Ergebnis: Demnach „haben sich die Klassensprecher der Klasse bei der Musiklehrkraft für das Mißverständnis entschuldigt“. (fh)