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Gasversorgung: Nord Stream-Sprengung: Was verschweigt Justizminister Buschmann?

Gasversorgung: Nord Stream-Sprengung: Was verschweigt Justizminister Buschmann?

Gasversorgung: Nord Stream-Sprengung: Was verschweigt Justizminister Buschmann?

Die Antworten von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu den Nord Stream-Anschlägen lassen Interpretationsspielraum.
Die Antworten von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu den Nord Stream-Anschlägen lassen Interpretationsspielraum.
Die Antworten von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu den Nord Stream-Anschlägen lassen Interpretationsspielraum. Fotos: picture alliance (2)/dpa | Britta Pedersen & abaca
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Nord Stream-Sprengung: Was verschweigt Justizminister Buschmann?

War es die Ukraine? Oder Rußland? Was weiß die Bundesregierung über die Täter, die Nord Stream sprengten? Die Antworten auf eine Große Anfrage der AfD zeigen: Auf keinen Fall nichts.
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BERLIN. Knapp zwei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord Stream Pipelines hat die Bundesregierung indirekt eingeräumt, mehr über Täter und Auftraggeber zu wissen als bisher bekannt. Das geht aus Antworten des von Marco Buschmann (FDP) geführten Justizministerium auf eine Große parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Insgesamt stellten die Abgeordneten Eugen Schmidt, Stefan Keuter und Joachim Wundrak 99 Fragen zu den vier Explosionen vom 26. September 2022, die die Versorgung mit russischem Erdgas zerstörten. Das Vertrauen „in die Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts“ ist laut der Bundesregierung unerschüttert, auch wenn dieser bisher keine Erfolge vermelden kann.

„Berechtigtes Geheimhaltungsinteresse“

Doch offensichtlich ist dort mehr bekannt, als die Öffentlichkeit weiß. Auf die Frage der AfD, ob die Bundesregierung „mittlerweile Erkenntnisse über den oder die Auftraggeber der Personen, welche die Anschläge auf Nord Stream verübten“ habe, antwortet das Justizministerium: „Die Beantwortung dieser Frage muß unterbleiben.“

Die Regierung erklärt, warum: „Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall weiterhin das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück.“

Denn: „Eine Auskunft zu solchen Erkenntnissen würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln.“ Daraus läßt sich der Schluß ziehen, daß sich durchaus Erkenntnisse ergeben haben. Ansonsten hätte die Antwort schlicht „Nein“ lauten müssen.

Wer finanzierte die Nord Stream-Explosionen?

Auch bei den Fragen nach „der Finanzierung der Anschläge“ zieht sich die Bundesregierung auf „berechtigte Geheimhaltungsinteressen zum Schutz der Ermittlungen“ zurück. Auch hier hätte das Justizministerium antworten können, ihr lägen keinerlei Erkenntnisse vor.

Durch Medienberichte steht bisher eine Gruppe von Personen mit ukrainischen Pässen im Verdacht, die Anschläge auf Nord Stream mit rund 1.500 Kilogramm Sprengstoff ausgeführt zu haben. Sie hatten die deutsche Segeljacht „Andromeda“ gechartert und waren zum Ort der Anschläge gefahren. Diese Spur haben die Ermittler zwischenzeitlich auch bestätigt.

Laut einem Bericht der Washington Post steckt der ukrainische Staat bzw. dessen Geheimdienst dahinter. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei zudem vorab über die Attacken auf die deutsche Energieversorgung informiert worden. Kritiker meinen, daß es sich auch um eine „False Flag“-Aktion gehandelt haben könnte. (fh)

Die Antworten von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu den Nord Stream-Anschlägen lassen Interpretationsspielraum. Fotos: picture alliance (2)/dpa | Britta Pedersen & abaca
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