SAN FRANCISCO. Der Milliardär Elon Musk hat sich im Fall der 16jährigen Schülerin, die vergangene Woche wegen eines TikTok-Beitrags von der Polizei ins Lehrerzimmer gebeten worden ist, zu Wort gemeldet. „Ist das wirklich alles, was vorgefallen ist?“, fragte der Chef des Autokonzerns Tesla am Freitag via X. Ende Februar war das Mädchen von den Beamten aus dem Klassenzimmer gerufen worden, nachdem es einen Witz in den sozialen Medien geteilt hatte.
Really, that’s all?
— Elon Musk (@elonmusk) March 15, 2024
Über TikTok hatte sie einen Beitrag gepostet, in dem es sinngemäß in Anspielung auf die Parteifarbe der AfD hieß: „Was haben Deutschland und die Schlümpfe gemeinsam: Sie sind beide blau.“ Außerdem hatte sie einen Beitrag geteilt, in dem zu lesen war, daß Deutschland nicht nur ein Ort auf der Landkarte, sondern für sie auch Heimat sei.
Polizei hält „eine Art Gefährderansprache“ im Lehrerzimmer
Der Direktor des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten hatte daraufhin die Polizei gerufen. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT gab diese an, mit der Schülerin „eine Art Gefährderansprache“ durchgeführt zu haben. Die Mutter, Annett B., klagt nun in einem Exklusivinterview mit der JF – in dem sich erstmals auch das Opfer ausführlich äußert – an: Aus politischen Motiven „sollte an meiner Tochter ein Exempel statuiert werden!“
Im „Sicherheits- und Ordnungsgesetz“ Mecklenburg-Vorpommerns gibt es die Gefährderansprache als solche zwar nicht. Doch im Polizeigesetz Baden-Württembergs beispielsweise wird sie in der Annahme angewandt, „daß eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird“.
Der Polizeieinsatz hatte deutschlandweit für Empörung gesorgt. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister hatte sich zuletzt schützend vor seine Beamten gestellt. „Wenn jemand dann sagt: ‘Die Grenzen kenne ich‘, dann ist es doch umso besser“, betonte der Politiker am Donnerstag im Schweriner Landtag mit Blick auf die 16jährige. (fw)
Redaktioneller Hinweis: Ursprünglich hieß es in einer Zwischenüberschrift des Beitrags, die Polizei habe ihre Gefährderansprache „im Klassenzimmer“ gehalten. Dabei handelt es sich um einen Fehler, da die Beamten unserem derzeitigen Kenntnisstand nach „eine Art Gefährderansprache“ im Lehrerzimmer der Schule durchgeführt haben. Die Zwischenüberschrift wurde dahingehend korrigiert.