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Rheinland-Pfalz: Landau muß gewalttätigen Somalier bei sich unterbringen

Rheinland-Pfalz: Landau muß gewalttätigen Somalier bei sich unterbringen

Rheinland-Pfalz: Landau muß gewalttätigen Somalier bei sich unterbringen

Das Bild ist eine Montage aus zwei Fotos. Die Statue der Justitia steht auf der linken Bildseite auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Römerberg. Rechts zu sehen sind Aktenstapel eines Gerichts. Die Gemeinde Landau verlor unlängst einen Rechtsstreit über die Unterbringung eines kriminellen Somaliers.
Das Bild ist eine Montage aus zwei Fotos. Die Statue der Justitia steht auf der linken Bildseite auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Römerberg. Rechts zu sehen sind Aktenstapel eines Gerichts. Die Gemeinde Landau verlor unlängst einen Rechtsstreit über die Unterbringung eines kriminellen Somaliers.
Die Justizia und ein Aktenstapel: Die Verbandsgemeinde Landau muß einen kriminellen Somalier unterbringen Fotos: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst / picture alliance/dpa | Uwe Anspach Montage: JF
Rheinland-Pfalz
 

Landau muß gewalttätigen Somalier bei sich unterbringen

Ein mehrfach vorbestrafter Somalier wird nach zwei Jahren aus der Haft entlassen. Die Verbandsgemeinde Landau und die Justiz halten ihn für hochgefährlich. Dennoch urteilt ein Gericht: Die Gemeinde muß ihn unterbringen.
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LANDAU/NEUSTADT. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, daß die rheinland-pfälzische Verbandsgemeinde Landau einen mehrfach vorbestraften Somalier unterbringen muß. Der Migrant wurde am vergangenen Freitag aus einer zweijährigen Haftstrafe entlassen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Weil der Mann als rückfallgefährdet gilt, hatte Landaus Bürgermeister Torsten Blank (SPD) versucht, ihn in eine andere Einrichtung zu bringen, in der mehr Sicherheitspersonal arbeitet.

Die Verbandsgemeinde Landau-Land hat nun für den am vergangenen Freitag aus der Haft entlassenen Somalier eine Unterkunft organisiert, inklusive eines Sicherheitsdienstes, der rund um die Uhr arbeitet. Auch die Polizei ist angewiesen, den Mann im Auge zu behalten, um „das Verhalten des Geflüchteten beobachten, die Gefährdungslage beurteilen und dann in gebotener Form reagieren“ zu können, sagte Bürgermeister Blank. Das Verwaltungsgericht argumentierte, daß der Afrikaner für die Allgemeinheit gefährlicher sei, wenn er unfreiwillig obdachlos werde.

Somalier ist seit Jahren kriminell

Blank hat bereits im April, als der Tag der Haftentlassung des Intensivtäters klar war, einen Brief an die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) geschrieben und um Hilfe gebeten. Darauf habe er keine Antwort bekommen. Als er es noch einmal versucht habe, sei Anfang Mai die Antwort gewesen, daß die Verbandsgemeinde verpflichtet sei, ihr zugewiesene Personen unterzubringen. „Wir fühlen uns von den politisch Verantwortlichen im Integrationsministerium alleine gelassen mit einer Problemlage, die unsere Möglichkeiten übersteigt“, monierte Blank.

Der Somalier ist 35 Jahre alt und laut Staatsanwaltschaft Landau seit mindestens zehn Jahren kriminell. Zu seiner Strafakte gehören gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Einbruch, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Weil die Justiz den Afrikaner weiterhin für gefährlich hält, steht er seit seiner Haftentlassung am Freitag unter Führungsaufsicht.

„Ich komme raus und ich komme zu dir“

Immer wieder soll der Mann mit Mitbewohnern und Mitarbeitern seiner bisherigen Einrichtung in Konflikt geraten sein. „Äußerst problematisch ist, daß der Betroffene seine ehemalige gesetzliche Betreuerin bedroht und immer wieder ihre Nähe sucht“, sagte der Bürgermeister. Kurz vor seiner Inhaftierung vor zwei Jahren habe er ihr gesagt: „Ich komme raus und ich komme zu dir.“ Das sei sehr ernst zu nehmen, weil der Somalier nach eigener Aussage nichts zu verlieren und in der Vergangenheit bereits getötet haben soll. Einer Sozialprognose der Justizvollzugsanstalt Frankenthal vom Dezember vergangenen Jahres zufolge ist der 35jährige alkoholkrank und lehne eine Therapie ab.

Die Zentralstelle für Rückführungen fördert derzeit lediglich freiwillige Ausreisen nach Somalia, keine Rückführungen. Der Zuwanderer will nicht zurück in das ostafrikanische Land, da ihm dort nach eigener Aussage die Todesstrafe drohe. (st)

Die Justizia und ein Aktenstapel: Die Verbandsgemeinde Landau muß einen kriminellen Somalier unterbringen Fotos: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst / picture alliance/dpa | Uwe Anspach Montage: JF
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