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Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht erschwert Abschiebungen

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht erschwert Abschiebungen

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht erschwert Abschiebungen

Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Foto: dpa
Karlsruhe
 

Bundesverfassungsgericht erschwert Abschiebungen

Drei Illegale sollen abgeschoben werden – doch sie klagen sich bis nach Karlsruhe hoch. Das Ergebnis: ein Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht. Die zuständigen Amtsgerichte hatten eine wichtige Sache versäumt.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gerichten untersagt, Abschiebehaft ohne eine Benachrichtigung einer Vertrauenspersonen des Betroffenen anzuordnen. Dies verletze den vierten Absatz des Artikels 104 des Grundgesetzes, der ein „spurloses Verschwinden“ inhaftierter Personen verhindern solle.

Die Gründe für das Nichtbenachrichtigen müßten außerdem dokumentiert sein. Damit gaben die Richter drei Beschwerden ausländischer Staatsbürger weitgehend statt. In allen Fällen hätten die zuständigen Gerichte die Widersprüche rechtswidrig zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht wirft Amtsgerichten Fehler vor

In zwei davon, bei einem abgelehnten afghanischen Asylsuchenden und einem jordanischen Arbeitsmigranten, die sich jeweils in Abschiebehaft befunden hatten, lägen Kontaktpersonen vor.

Ein weiterer Afghane war in Überstellungshaft gemäß dem Dublin-III-Verfahren gewesen, wonach der Asylantrag in dem land bearbeitet werden muß, das der Migrant als erstes innerhalb der EU erreichte. (kuk)

Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Foto: dpa
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