BERLIN. Auf die Asylverfahren der Betroffenen hat der Skandal um den gezielten Import des Auswärtigen Amtes von Migranten mit unvollständigen oder gefälschten Dokumenten keinen Einfluß. Sie dürfen aus zwei Gründen in Deutschland bleiben.
Das von Annalena Baerbock (Grüne) und zuvor von Heiko Maas (SPD) geführte Ministerium hatte über fünf Jahre lang deutsche Botschaften gegen deren Protest angewiesen, auch diesen Migranten Einreisepapiere auszustellen. Dabei ging es vor allem um Afghanen, zum kleineren Teil aber auch um Syrer, Pakistaner und Afrikaner.
Welchen Druck übte Baerbock aus?
Tausende sollen auf diesem Wege illegal nach Deutschland eingereist sein. Unter anderem wegen Rechtsbeugung ermitteln nun die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus gegen Baerbock-Beamte. Unklar ist bisher, welchen Druck die Ministerin auf ihre Mitarbeiter ausübte, den Botschaftern die rechtswidrigen Anweisungen zu erteilen. Gegen die Grünen-Politikerin wird bisher nicht ermittelt.
Ihr Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen ist zudem wegen fehlender Sicherheitsüberprüfungen umstritten. Nach dem Terroranschlag eines Afghanen in Mannheim hatte sie demonstrativ angekündigt, weitere 10.000 Afghanen nach Deutschland holen zu wollen.
Asylverfahren laufen normal weiter
Asyl-Experten weisen nun daraufhin, daß auch für diese im Rahmen mutmaßlicher Regierungskriminalität eingeflogenen Menschen aus Krisengebieten das normale Asylverfahren gelte. Heißt: Wer bei der Ankunft das Wort „Asyl“ gesagt hat, durchläuft die oft jahrelang dauernden Verfahren mit allen Rechtswegen. Selbst abgelehnte Migranten erhalten dann trotz Ausreisepflicht fast immer eine Duldung.
Außerdem gilt Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach darf niemand, wenn er illegal nach Deutschland gelangt ist, in ein Land abgeschoben werden, in dem er der Gefahr kriegerischer Handlungen ausgesetzt ist oder wo ihm Verfolgung, Folter oder Todesstrafe droht. Nach Afghanistan und Syrien zum Beispiel schiebt Deutschland überhaupt nicht ab – auch keine Schwerkriminellen. (fh)