BERLIN. Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine eine Politikwende in Deutschland gefordert. Unter dem Titel „Endspurt für Deutschland“ veröffentlichte sie ein Positionspapier, in dem insbesondere die bisherige Asylpolitik, die Wirtschaftspolitik sowie Sozialpolitik scharf kritisiert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei fünf Sofortmaßnahmen gegen die illegale Migration nach Deutschland.
- Dazu zählen unter anderem ein konsequenter Grenzschutz sowie die Abschiebung Illegaler. „Jeder, der die Staatsgrenze unberechtigt überschreiten will, muß zurückgewiesen werden – selbst dann, wenn er ‘Asyl’ beantragen will.“ Notfalls brauche es dafür einen Grenzzaun.
- Des Weiteren sollten abgelehnte Asylbewerber Deutschland umgehend verlassen.
- Außerdem brauche es „eine Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Kriminalität – bereits bei kleineren Vergehen.
- Zudem müsse die Einreise von islamistischen Predigern unterbunden werden und islamistische Vereine und Organisationen „konsequent auf ein Verbot hin geprüft werden“.
- Wer aus einem sicheren Drittstaat einreise, solle prinzipiell kein Asylverfahren in Deutschland bekommen. Das freiwillige Aufnahmeprogramm, der Familiennachzug und das neue Chancenaufenthaltsrecht, das bei „besonderen Integrationsleistungen“ eine Einbürgerung nach drei Jahren ermöglicht, gehören laut der AfD- Fraktion abgeschafft.
Fraktion fordert Rückkehr zu Kernkraft und weniger Bürokratie
Im Bereich Wirtschaftspolitik stellt die Fraktion Forderungen auf, die ihrer Meinung nach zu einem ökonomischen Aufschwung der Republik führen könnten. Diese beinhalten unter anderem:
- „Fleißige Bürger und Betriebe“ sollten durch „niedrigere Steuern und Abgaben wieder zum Arbeiten und Investieren in Deutschland ermutigt“ werden. Konkret fordert die Fraktion eine Erhöhung des Einkommenssteuerfreibetrags auf 14.000 Euro – aktuell beträgt dieser 11.784 Euro. Auch die Steuerabgaben für Unternehmen sollen „auf ein international konkurrenzfähiges Niveau“ gesenkt werden.
- Auch fordert die Fraktion eine verbraucherfreundlichere Energiepolitik. Dazu gehören die Abschaffung der CO2-Bepreisung, deutliche Senkungen von Strom- und Energiesteuern sowie die Rückkehr zur Kernkraft und längere Laufzeiten für noch aktive deutsche Kohlekraftwerke.
- Die AfD-Fraktion kündigte zudem an, „die ideologischen Verbote des Verbrennungsmotors sowie von Gas- und Ölheizungen“ abzuschaffen.
- Zudem soll ein spürbarer Bürokratieabbau die Volkswirtschaft entlasten. „Überflüssige gesetzliche Pflichten für Unternehmen wie das Lieferkettengesetz sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen abgeschafft werden“, fordert die Fraktion.
- Den Fachkräftemangel will die Fraktion eindämmen, indem ausgewanderte Deutsche durch finanzielle Anreize im Steuerrecht zur Rückkehr motiviert werden. „Mit einer aktivierenden Grundsicherung werden wir außerdem dafür sorgen, daß Hunderttausende arbeitsfähige Bürgergeldempfänger in den Arbeitsmarkt zurückkehren“, kündigte die Fraktion an.
AfD-Fraktion: Arbeitspflicht statt Bürgergeld
Im dritten Themenfeld, „Arbeit und Soziales“, kritisiert die Fraktion die Einwanderung in die Sozialsysteme. Die EU habe im vergangenen Jahr mit 1,05 Millionen Asylerstanträgen so viele gehabt wie seit 2016 nicht mehr – mit Deutschland als Hauptzielland. Das führe auch dazu, daß 2023 fast die Hälfte (47 Prozent) der Bürgergeldempfänger Ausländer sind – bei einem Bevölkerungsanteil von 14,6 Prozent. Auch Kindergeldzahlungen, teilweise ins Ausland, belasteten zunehmend die Sozialkassen. Die Fraktion fordert daher:
- Sachleistungen statt Geld für Asylbewerber und Flüchtlinge.
- Nichtdeutsche sollten von Reiseunternehmen auf Passagierlisten gemeldet werden, um Fälle von „Sozialtourismus“ – etwa wenn jemand nach Deutschland reist, um Bürgergeld zu beantragen und dann de facto im Ausland lebt – zu verhindern.
- Bürgergeld nur für Deutsche, Sachleistungen für Ausländer – auch Ukrainer.
- Eine „aktivierende Grundsicherung“ statt Bürgergeld: mehr Anreize, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, sowie eine „Arbeitspflicht im gemeinnützigen Bereich für Asylbewerber und für erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld nach einer Karenzzeit von sechs Monaten“. (st)