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Täter ist polizeibekannt: Vergewaltigung: Ausreisepflichtiger Migrant vor Gericht

Täter ist polizeibekannt: Vergewaltigung: Ausreisepflichtiger Migrant vor Gericht

Täter ist polizeibekannt: Vergewaltigung: Ausreisepflichtiger Migrant vor Gericht

Vergewaltigung: Bundespolizisten begleiten auf dem Hauptbahnhof Dresden ankommende Flüchtlinge zur Registrierung.
Vergewaltigung: Bundespolizisten begleiten auf dem Hauptbahnhof Dresden ankommende Flüchtlinge zur Registrierung.
Bundespolizisten begleiten auf dem Hauptbahnhof Dresden ankommende Flüchtlinge zur Registrierung. Foto: picture alliance/dpa | Robert Michae
Täter ist polizeibekannt
 

Vergewaltigung: Ausreisepflichtiger Migrant vor Gericht

Wieder steht ein ausreisepflichtiger Migrant wegen Vergewaltigung vor Gericht. Diesmal in Dresden. Auch dieser Täter ist polizeibekannt. Zweimal belästigt er sein Opfer vorher, aber es geschah nichts.
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DRESDEN. Weil er als Palästinenser von einem Abschiebestopp Deutschlands profitiert, darf sich ein 35jähriger Mann trotz mehrerer Straftaten noch immer in Deutschland aufhalten. Im Mai 2022 hat er eine 24jährige Studentin über mehrere Stunden in deren Wohnung vergewaltigt. Deswegen läuft vor dem Landgericht Dresden seit gestern ein Prozeß gegen ihn. Die Vorwürfe räumte er dabei vollumfänglich ein.

Gegen den Migranten, der in Jordanien geboren ist, läuft noch ein weiteres Verfahren wegen sexueller Nötigung. Er kam 2014 als Asylbewerber nach Deutschland, beging seitdem diverse Straftaten, die der Kleinkriminalität zugeordnet werden, wie die Bild-Zeitung berichtet.

Vergewaltigungs-Opfer ist traumatisiert

Bevor er seinem Opfer vor dessen Haustür auflauerte und es vergewaltigte, hatte er die Frau bereits belästigt und bei einem weiteren Mal gegen deren Willen geküßt. Laut Staatsanwalt bedrohte er die Studentin am Tattag mit einem Messer und sagte: „Wir ficken jetzt, sonst schneide ich dir die Kehle auf.“ Dann stach er ihr in den Brustbereich und in den Arm. Es folgten mehrere Vergewaltigungen.

Aufgrund der Tat ist die Frau traumatisiert und in psychologischer Behandlung. Sie mußte ihr Studium unterbrechen. Ein Urteil wird demnächst erwartet. Aber auch danach darf der Palästinenser in Deutschland bleiben, obwohl sein Asylgesuch abgelehnt wurde. (fh)

Bundespolizisten begleiten auf dem Hauptbahnhof Dresden ankommende Flüchtlinge zur Registrierung. Foto: picture alliance/dpa | Robert Michae
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