KARLSRUHE/BERLIN. Das Tragen von Kopftüchern in deutschen Schulen dürfe nicht pauschal verboten werden, hat das Bundesverfassungsgericht befunden. Es geht um einen Fall aus Berlin. Einer Bewerberin für den Lehrdienst, die wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden war, hatte das Bundesarbeitsgericht 2020 eine Entschädigung zugesprochen. Dagegen legte das Land Berlin Verfassungsbeschwerde ein.
Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen sei „Diskriminierung“
Das höchste deutsche Gericht hat diese jedoch nicht angenommen. Die Entscheidung darüber sei bereits am 17. Januar gefallen, teilte ein Sprecher in Karlsruhe gestern Abend mit. Damit steht das Neutralitätsgesetz vor dem Aus. Darin ist Lehrern das Tragen religiöser Symbole verboten. Dies gilt nicht nur für das Kopftuch, sondern auch für die Kippa oder das Zeigen des Kreuzes, zum Beispiel in Form einer Kette.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 einer Muslima, die aufgrund ihrer Kopfbedeckung nicht in den Schuldienst eintreten durfte, wegen Diskriminierung eine Entschädigung von 5159 Euro zugesprochen. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist dieses Urteil nun rechtskräftig. Demnächst dürfen muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten. (fh)