BERLIN. Die AfD hat den geplanten Entwurf für ein neues Stiftungsgesetz scharf kritisiert. „Die etablierten Parteien unternehmen mit ihrem vorgelegten Stiftungsgesetzentwurf abermals den Versuch, die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen“, sagte die stellvertretende Bundessprecherin Mariana Harder-Kühnel. „Wir halten somit ein Stiftungsgesetz in dieser Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz und behalten uns vor, in dieser Angelegenheit das Bundesverfassungsgericht um eine entsprechende Überprüfung ersuchen.“
Der Vorschlag, der von den Ampel-Parteien und der Union getragen wird, sieht fünf Gründe vor, die einen Ausschluß von der Stiftungsfinanzierung des Bundes rechtfertigen. So muß die Partei, die der Stiftung nahesteht, mindestens dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein. Sollte sie danach an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, fließt dennoch weiter Geld. Davon profitiert derzeit allein die FDP, die zwischen 2013 und 2017 nicht im Bundestag vertreten war. Zudem darf die nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden sein.
Zahlreiche Ausschlußkriterien
Ausdrückliche Voraussetzung ist dabei auch, daß die betreffende Stiftung sich „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung“ einsetzt und „nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird“.
Allerdings darf die Stiftung nicht gefördert werden, wenn diese in der Vergangenheit „nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung diente“, entsprechende Inhalte veröffentlichte oder Mitarbeiter und Referenten beschäftigte, die die inhaltliche Arbeit der Stiftung wesentlich beeinflussen und „bei ihnen ein hinreichend gewichtiger Verdacht besteht, daß sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen“. Zudem darf der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, keine „verfassungsfeindliche Prägung“ zugrunde liegen.
Ein Anti-AfD-Gesetz?
Da das Bundesamt die AfD bereits als rechtsextremen Verdachtsfall führt, würde dies zu einem Ausschluß der Desiderius-Erasmus-Stiftung führen, die von der AfD anerkannt wird. Die Partei kritisiert insbesondere, daß über diese Ausschlußkriterien das Bundesinnenministerium entscheiden soll. „Die Exekutive würde quasi-politische Entscheidungen darüber treffen, was als ‚aktive Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung‘ anzuerkennen wäre“, kritisierte Harder-Kühnel. Dies könne im Widerspruch „zu den Wertungen des Grundgesetzes stehen, das ein politisches Neutralitätsgebot für die staatlichen Gewalten vorsieht“.
Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, hatte die Bundesregierung bereits scharf kritisiert, nachdem erste Eckpunkte an die Öffentlichkeit durchgesickert waren. „Der Berg kreißte und gebar nach sieben Monaten eine verfassungswidrige Maus“, sagte sie der JUNGEN FREIHEIT.
AfD will eigenen Entwurf einbringen
Hintergrund: Die im Bundestag vertretenen Parteien lehnen mit Mehrheit seit Jahren eine Förderung der Erasmus-Stiftung ab, obwohl die die bis dahin geltenden formellen Voraussetzungen erfüllte. Nachdem die Partei dagegen erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht klagte und ein klares Stiftungsgesetz forderte, legten die Parteien nun den Entwurf vor. Die AfD wurde bei den Beratungen nicht konsultiert. Insgesamt erhalten die Stiftungen der Parteien rund 700 Millionen Euro im Jahr. Dies beinhaltet Globalzuschüsse, aber auch Projektfinanzierungen.
Die AfD-Fraktion im Bundestag kündigte an, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Am Freitag soll das Thema erstmals im Bundestag diskutiert werden. (ho)