BERLIN. AfD-Parteichef Tino Chrupalla hat irritiert auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens rund um die sogenannte Nadelstich-Affäre reagiert. Dieses Vorgehen sei ihm „unerklärlich, da bis zum heutigen Tag noch angeforderte Informationen weiterer Behörden ausstehen – worauf die Staatsanwaltschaft in ihrem Schreiben selbst hinweist“, sagte Chrupalla. Die Ermittlungsbehörde hatte Chrupalla zuvor schriftlich über das Vorgehen informiert.
Der AfD-Vorsitzende wies daraufhin, daß auch weitere Darstellungen in dem Schreiben „faktisch nicht korrekt“ seien. „Mit anwaltlicher Hilfe warten wir nun die angekündigte Gewährung der Akteneinsicht ab, um alle Möglichkeiten der Aufklärung auszuschöpfen und gegebenenfalls eine Beschwerde gegen die Einstellung vorzubereiten“.
Zugleich hob er hervor, es sei positiv, „daß im Rahmen der Ermittlungen nunmehr die Stichverletzung durch eine Nadel oder einen ähnlichen Gegenstand als gesichert gilt“ und auch ein Insektenstich ausgeschlossen worden sei.
Staatsanwaltschaft kann Anschlag auf Chrupalla nicht ausschließen
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte die Einstellung der Ermittlungen damit begründet, daß es keine „konkreten Hinweise“ auf einen Anschlag gegeben habe. „Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben“, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Daß ein Einstich nachgewiesen wurde, bestätigte sie allerdings. Gift oder ähnliches habe man allerdings nicht feststellen können.
Chrupalla war am 4. Oktober am Rande einer Wahlkampfveranstaltung plötzlich zusammengebrochen, nachdem er über Schmerzen am Arm berichtet hatte. Kurz zuvor hatte er mit mehreren anwesenden Personen Selfie-Fotos geschossen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Attacke zu Beginn ausgeschlossen und lediglich von einer „oberflächlichen Rötung beziehungsweise Schwellung“ gesprochen. Später räumte sie allerdings ein: „Es hat eine Einstichverletzung gegeben.“
Dies hatte auch der sogenannte Arztbrief, den der Politiker nach seiner Erstbehandlung erhalten hatte, bestätigt. Die Ärzte sprachen nach der Untersuchung des Politikers ausdrücklich von einer „Nadelstichverletzung“. Diese sei im Deltamuskel festgestellt worden. Dies ist der dreieckige Skelettmuskel, der das Schultergelenk hält. In der Diagnose hieß es zudem: „Schwindel mit Übelkeit und Brechreiz sowie Kopfschmerzen mit präkollaptischem Ereignis nach unklaren Intox“. Intox steht für Intoxikation und bedeutet Vergiftung. (ho)