HARDHEIM IM ODENWALD. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat angeordnet, ein psychiatrisches Gutachten über einen 25jährigen Asylbewerber aus Somalia zu erstellen. Es soll feststellen, ob von dem Mann eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht. Sollte das zutreffen, könnte er dauerhaft im psychiatrischen Zentrum im benachbarten Wiesloch untergebracht werden, wie die Bild-Zeitung berichtete.
Hintergrund ist, daß der Mann aus Mogadischu seit Monaten negativ in dem baden-württembergischen Ort Hardheim im Odenwald auffällt. Der zuständige Erste Staatsanwalt von Mosbach, Florian Sommer, sagte gegenüber der Bild: „Bei uns sind seit Mai 2023 wiederholt Strafanzeigen wegen Diebstahls-, Körperverletzungs- oder Bedrohungstaten gegen den 25jährigen aus Mogadischu eingegangen.“
Eine Anwohnerin beschreibt eines der mutmaßlichen Delikte. Der Mann sei „mit einer Bratpfanne in den Händen“ auf sie zugegangen. „Als er auf meiner Höhe war, warf er eine Dose nach einem vorbeifahrenden Auto.“ Als sie daraufhin mit dem Kopf geschüttelt habe, sei sie von ihm bedroht worden. „Er drohte, mich umzubringen und kam mit der Pfanne auf mich zu. Ich rannte um mein Leben zu meinem Auto, erstattete am kommenden Tag eine Anzeige bei der Polizei. Doch es passierte seitdem nichts.“
Staatsanwalt will den Mann aus Somalia einweisen
Eine Pflegerin aus der Nachbarschaft sagte, sie traue sich kaum noch auf die Straße. „Der Mann stand schon oft vor unserem Haus, drohte es abzufackeln, unsere ganze Familie und unseren Hund zu töten.“ Andere berichten davon, ihre Kinder aus Angst vor dem Asylbewerber nicht mehr alleine draußen spielen zu lassen. Eine Frau, die ihren Sohn nicht mehr unbegleitet aus dem Haus läßt, sagte: „Keiner, der diesem Mann begegnet, ist vor ihm sicher. Der Flüchtling beschimpft und bedroht uns.“
Staatsanwalt Sommer will den Mann deshalb in eine psychiatrische Einrichtung einweisen. Es handle sich zwar um „geringfügige Delikte“, jedoch seien sie in ihrer Masse „eine enorme Belastung für die Bevölkerung“, betonte er. Bisherige Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden, weil der Somalier in einem vorangegangenen Verfahren als schuldunfähig eingestuft wurde.
Nach Erhebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege aus dem vergangenen Jahr benötigt etwa jeder dritte Asylbewerber psychologische Unterstützung. (st)