LANDAU. Ein verurteilter afghanischer Kinderschänder kommt am Montag auf freien Fuß. Dabei war er zwischenzeitlich in sein Heimatland abgeschoben und mit einer mehrjährigen Einreisesperre belegt worden. Trotzdem kehrte er nach Deutschland zurück. Zwar mußte er seine Reststrafe von insgesamt dreieinhalb Jahren absitzen. Doch nun kann er trotz seiner Straftaten bleiben. Denn Deutschland schiebt ihn nicht ab.
Zum 11. August 2021 hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Rückführungen nach Afghanistan gestoppt, weil dies die Sicherheit der Betroffenen gefährden könne. Solange die Taliban dort herrschen, werde sich daran auch nichts ändern, heißt es aus dem nun von Nancy Faeser (SPD) geführten Bundesinnenministerium – ein Freibrief für Straftäter. Davon profitiert nun auch der 31jährige, der die beiden Nachbarskinder mißbrauchte.
Steuersünder „schwerer bestraft“ als Kinderschänder
Im März 2018 hatte der Afghane vor dem Schöffengericht in Landau in der Pfalz gestanden, sich an den Sechs- und Achtjährigen vergangen zu haben. Die damalige Haftstrafe erschien der Mutter zu mild. Sie sagte damals: „Steuersünder werden schwerer bestraft.“
Nach nicht einmal drei Jahren, im Februar 2021, wurde er abgeschoben. Da war das noch möglich. Doch heimlich reiste der Afghane über den Iran, die Türkei, Griechenland, Italien, Albanien, Kroatien, Slowenien, Österreich und die Schweiz wieder nach Deutschland ein. Als die Polizei ihn bei einer Kontrolle entdeckte, kam er erneut ins Gefängnis, um den ausgesetzten Teil seiner Strafe zu verbüßen. Die läuft am Montag ab, der Mann kommt frei, wie der Focus unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Landau berichtet.
Wegen seiner ungünstigen Sozialprognose soll der Kinderschänder eine sogenannte Führungsaufsicht erhalten. Das hat die Behörde zumindest beim Gericht beantragt. Dies würde bedeuten – falls der Antrag durchgeht –, daß er sich zu bestimmten Zeiten beim Bewährungshelfer oder der Polizei melden muß. (fh)