BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinem Präsidenten Thomas Haldenwang nach einer Abmahnung durch die AfD einen Maulkorb verpaßt. Der Inlandsgeheimdienst versprach gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln, keine weiteren Kommentare zu den gewählten EU-Kandidaten der Partei abzugeben, bis die Aufstellungsversammlung beendet ist.
Hintergrund sind nun Äußerungen Haldenwangs am vergangenen Sonntag, noch während die Partei Kandidaten wählte. Der Verfassungsschutz-Chef hatte dabei behauptet, die Kandidaten der AfD verbreiteten „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ und Positionen „die nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“ seien.
Nicht die erste Schlappe des Verfassungsschutzes
Die AfD hatte Haldenwang deswegen unverzüglich abgemahnt. Da der Verfassungsschutz die Abmahnung nicht unterzeichnete, kommt es nun zu einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Bis dahin gilt das Versprechen des Geheimdienstes, den AfD-Parteitag vorerst nicht weiter zu kommentieren.
Es ist nicht die erste juristische Schlappe für den Verfassungsschutz gegen die AfD in den vergangenen Wochen. Auf Druck der Partei mußte das dem Innenministerium unterstehende Amt die Hochstufung der Jugendorganisation der Partei vom „Verdachtsfall“ zu „gesichert rechtsextrem“ wieder zurücknehmen und alle Pressemitteilungen und Reden dazu löschen, bis eine Entscheidung im Hauptverfahren gefallen ist.
Die AfD-Spitze zeigte sich erfreut über den Erfolg und legte mit ihrer Kritik an Haldenwang nach. „Haldenwang versucht erneut aus seinem Amt heraus, politisch Einfluß zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlecht zu reden.“ (ho)