BERLIN. Der Berliner Senat aus CDU und SPD hat die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auf den Weg gebracht. Das Bündnis unter Führung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) beschloß, sowohl die Verfassung als auch das Landeswahlgesetz zu ändern.
Doch um den Berliner Jugendlichen die Wahl des Abgeordnetenhauses zu ermöglichen, braucht Wegner nicht nur den Koalitionspartner. Denn für die Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die Oppositionsparteien Grüne und Linke haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Die Grünen feiern das Datum der Abstimmung bereits jetzt als „historischen Tag“. Nur die AfD ist dagegen.
Nur Berliner AfD gegen Wahlalter-Absenkung
Damit hat Wegner – der auch der Queer-Szene versprach, alles dafür zu tun, LGBTQ+-Rechte im Grundgesetz zu verankern – für die Wahlalter-Absenkung 142 von 159 Abgeordneten auf seiner Seite. Das entspricht 89,3 und damit deutlich mehr als den 66,6 notwendigen Prozent. Der bis zum Frühjahr amtierende rot-grüne-rote Senat hatte bereits ähnliche Pläne verfolgt. Doch ihm fehlte die verfassungsändernde Mehrheit, denn in der Opposition war die CDU noch gegen das Wahlalter ab 16 Jahren.
Berlins CDU-Fraktionschef Dirk Stettner geht nun noch einen Schritt weiter. Er will einen „Jugenddemokratiefonds“ gründen, um die neuen Wähler vor ihrem ersten Wahlgang entsprechend vorzubereiten und zu schulen. Außerdem möchte er einen „Jugendhaushalt“ einrichten, um Geld für Projekte bereitzustellen, „die die Jugendlichen selber machen wollen“. Dies soll über begleitende Anträge geregelt werden.
Roland Koch machte Wahlrecht ab 16 rückgängig
Noch in diesem Jahr möchten CDU, SPD, Grüne und Linke die Verfassungsänderung durchs Landesparlament bringen. Schon bei der nächsten Abgeordnetenhauswahl 2026 könnten dann auch 16- und 17jährige wählen. Die Zahl der Wahlberechtigten würde sich damit in Berlin um 50.000 erhöhen.
Bisher haben nur die zum Zeitpunkt der Entscheidung SPD-geführten Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ein aktives Wahlrecht mit 16 Jahren eingeführt. In Hessen gab es das nur für ein Jahr. Die Entscheidung der rot-grünen Landesregierung von 1998 machte der damals neue Ministerpräsident Roland Koch (CDU) 1999 wieder rückgängig. (fh)