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Internetkampagne wegen Corona-Berichterstattung: „Achse des Guten“ wehrt sich erfolgreich gegen Twitter-Bann

Internetkampagne wegen Corona-Berichterstattung: „Achse des Guten“ wehrt sich erfolgreich gegen Twitter-Bann

Internetkampagne wegen Corona-Berichterstattung: „Achse des Guten“ wehrt sich erfolgreich gegen Twitter-Bann

Der Mitbegründer der Nachrichtenseite „Die Achse des Guten“, Henryk M. Broder, kann sich nach seinem Sieg über den Internetriesen X freuen Foto: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch
Der Mitbegründer der Nachrichtenseite „Die Achse des Guten“, Henryk M. Broder, kann sich nach seinem Sieg über den Internetriesen X freuen Foto: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch
Der Mitbegründer der Nachrichtenseite „Die Achse des Guten“, Henryk M. Broder, kann sich nach seinem Sieg über den Internetriesen X freuen Foto: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch
Internetkampagne wegen Corona-Berichterstattung
 

„Achse des Guten“ wehrt sich erfolgreich gegen Twitter-Bann

Eigentlich wollte sich die Nachrichtenplattform „Die Achse des Guten“ nur gegen einen Shitstorm wehren – am Ende wurde sie selbst vom Kurznachrichtendienst X, früher Twitter, gesperrt. Zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellt. Die Newsseite feiert den Sieg.
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KARLSRUHE. Der Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) hat das Konto der Nachrichtenseite „Die Achse des Guten“ zu Unrecht gesperrt, wie das Landgericht Karlsruhe am Montag bestätigte. „Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Pressefreiheit in den sozialen Medien“, kommentierte der Gründer der Newsplattform, Henryk M. Broder am Donnerstag gegenüber der JUNGEN FREIHEIT den Ausgang des Verfahrens.

Die „Achse“ habe gewonnen und „feige Antisemiten“ hätten den Kürzeren gezogen. Anlaß für den Bann war ein Shitstorm, gegen den sich die Nachrichtenplattform mit sich ähnelnden Beiträgen wehrte. X wertete diese als Spam und sperrte das Konto. Die Kritik an der Nachrichtenseite richtete sich unter anderem gegen deren Berichterstattung über die Corona-Pandemie.

Henryk M. Broder sieht „antisemitische Denunzianten“ am Werk

Kritiker informierten Werbepartner daraufhin über vermeintliche „Lügner, Impfgegner und Corona-Verharmloser“, die für die Nachrichtenseite schrieben. Broder bezichtigte seine Gegner damals des Antisemitismus.

„Ihr Ziel war und ist es, die Achse des Guten auf dem Markt der Meinungen auszuschalten. Unsere Verfassung stellt sich einen Meinungsstreit anders vor“, kommentierte der Publizist die Internetkampagne. Die via X veröffentlichten Antworten auf die „anonymen antisemitischen Denunzianten“ seien „gerechtfertigte Abwehrmaßnahmen“ gewesen.

Anwalt der „Achse“ spricht von wichtigem Sieg für die Pressefreiheit

Die Richter machten geltend, daß X mit der Sperrung die Meinungsfreiheit verletzt habe. X sei dazu verpflichtet, zwischen Spam und Wiederholungen aus sachlichen Gründen zu unterscheiden. Zwar war die Entscheidung selbst schon Mitte September gefallen, jedoch veröffentlichte das Gericht nun auch die Urteilsbegründung. Nun muß der Internetgigant das Newsportal nach Informationen der Presseagentur dpa mit 1.400 Euro plus Zinsen entschädigen und den Account der „Achse“ wiederherstellen.

Auch der Anwalt der „Achse“, Joachim Steinhöfel, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Die Entscheidung ist bedeutend für die Durchsetzung der Pressefreiheit in den sozialen Medien“, betonte der Jurist. Bereits 2022 hatte das Landgericht Karlsruhe die Videoplattform YouTube dazu verurteilt, den Kanal der „Achse“ nach einem Bann wieder freizugeben. (fw)

Der Mitbegründer der Nachrichtenseite „Die Achse des Guten“, Henryk M. Broder, kann sich nach seinem Sieg über den Internetriesen X freuen Foto: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch
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