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Corona-Maßnahmen: Was ist denn nun ein Hotspot?

Corona-Maßnahmen: Was ist denn nun ein Hotspot?

Corona-Maßnahmen: Was ist denn nun ein Hotspot?

Hotspot-Regelung
Hotspot-Regelung
Während einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag spricht Karl Lauterbach (SPD) mit Marco Buschmann (FDP) Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
Corona-Maßnahmen
 

Was ist denn nun ein Hotspot?

Da ist das neue Infektionsschutzgesetz nur wenige Tage alt und schon streiten sich zwei Minister darüber, was denn nun eigentlich mit den sogenannten „Hotspot-Regelungen“ gemeint ist. In Hamburg entscheidet die Bürgerschaft am Mittwoch über eine solche Maßnahme. Mecklenburg-Vorpommern hat sie schon eingeführt.
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Da ist das neue Infektionsschutzgesetz nur wenige Tage alt und schon streiten sich zwei Minister darüber, was denn nun eigentlich mit den sogenannten „Hotspot-Regelungen“ gemeint ist. Es sei nicht zulässig, größere Gebiete als Hotspots zu deklarieren, heißt es in einem Gutachten des Bundesjustizministeriums unter Marco Buschmann (FDP). Doch, entgegnet Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), und fordert die Bundesländer auf, sich als solche zu deklarieren.

Lauterbach greift dabei nach dem letzten Strohhalm, der ihm noch bleibt. Ab dem 2. April tritt nach einer Übergangsphase überall in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz endgültig in Kraft. Dann gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für weitreichende Corona-Maßnahmen. Wäre da nicht die ominöse Hotspot-Regelung, die eine Beibehaltung der Maskenpflicht und strenge Zugangsregulierungen ermöglicht.

Nachdem die Inzidenzen als Orientierungswert für einschränkende Maßnahmen eigentlich längst vergessen waren, dienen sie nun wieder als politisches Druckmittel. „Wir verlieren Zeit, jetzt muß gehandelt werden“, warnte Lauterbach am Montag nach einer Schalte mit seinen Ressortkollegen aus den Bundesländern, die seinen Worten Taten folgen lassen.

Hamburg will Hotspot-Regelung einführen

In Hamburg entscheidet die Bürgerschaft am Mittwoch über die Hotspot-Regelung. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der in der Pandemie bereits mit falschen Daten auf sich aufmerksam gemacht hatte, will mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken für eine solche plädieren. Nur die AfD und die FDP sind dagegen – beide Parteien haben bereits Klagen angekündigt. In Mecklenburg-Vorpommer hat das Parlament bereits alle Landkreise – unterm Strich also das ganze Land – zu Hotspots erklärt. In Innenbereichen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Beim Frisör, in Restaurants oder Cafés bleibt es bei der 3G-Regel. Thüringen will sich noch beraten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte am Montag mit, er werde von der Regel keinen Gebrauch machen. Ein Seitenhieb an die Bundesregierung durfte dabei nicht fehlen: „Das Infektionsschutzgesetz ist schlampig gemacht“, bemängelte er die Rechtsunsicherheit.

Doch wann ist die Corona-Lage überhaupt brenzlig? Wann greift die Hotspot-Regelung? Das Gesetz spricht von einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“, in der „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Dazu muß entweder eine Virusvariante festgestellt werden, die eine „signifikant höhere Pathogenität“ aufweist. Oder es droht „eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten“ aufgrund einer „besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen“. Wobei laut Gutachten des Justizministeriums eine Überlastung der lokalen Krankenhauskapazitäten noch lange kein Grund ist einen Hotspot auszurufen, da eine bloße Unterschreitung etwa der Personaluntergrenzen nicht ausreiche. Zunächst müsse geprüft werden, ob die Patienten nicht in Nachbarregionen behandelt werden könnten.

Landesregierung argumentiert mit zwei Szenarien

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern argumentiert nun mit beiden Szenarien. Zum einen bezieht sie sich auf die Verbreitung der ansteckenderen Omikron-Subvariante BA.2. Zum anderen spricht sie von einer Überlastung des Gesundheitssystems, obwohl die Daten des DIVI-Registers ein ähnliches Niveau wie bei anderen Bundesländern verzeichnen, die von der Hotspot-Regelung keinen Gebrauch machen wollen.

Aktuell befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft 73 Personen auf den Intensivstationen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden (Stand: 25. März). Das sind 29,1 Prozent weniger als in der Vorwoche. Natürlich sind auch die Landkreise ganz unterschiedlich betroffen, obwohl das Bundesjustizministerium warnt, daß ein Hotspot „so eng und präzise wie möglich“ definiert werden müsse. In Hamburg liegt die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen bei 42 (plus 10,5 Prozent). Zudem hat die Hansestadt bundesweit die zweitniedrigste Zahl bei Neuansteckungen und Hospitalisierungsinzidenz.

Der Senat beklagt jedoch einen erheblichen Personalausfall aufgrund infizierter oder in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter, wodurch die Lage im Gesundheitswesen immer kritischer werden. Doch wie sähe die Situation aus, wenn die Quarantänevorschriften wegfallen würden? Wenn die Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen fallen würde? Diese Fragen werden in der Diskussion nicht aufgeworfen.

Karl Lauterbach jedenfalls zeigte sich angesichts der geplanten Hotspot-Entscheidung von Hamburg zufrieden: „Ich glaube, die Begründung, die in Hamburg jetzt vorgelegt wird, ist eine gute Begründung.“ Er selbst sprach von vier Kriterien, die zur Ausweisung von Hotspots nötig sind: daß planbare Eingriffe ausfallen, die Notfallversorgung gefährdet ist, in der Pflege Untergrenzen unterschritten werden oder Patienten in andere Kliniken verlegt werden müssen. Doch wirklich handfeste Mindestzahlen oder Grenzwerte erwähnte er dabei nicht. Alles bleibt im Ungefähren. Die Gerichte werden sich auf die nächsten Klagewellen einstellen müssen.

Während einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag spricht Karl Lauterbach (SPD) mit Marco Buschmann (FDP) Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
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