BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, daß die vom Robert Koch-Institut angeordnete Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate rechtswidrig war. „Die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Instituts (RKI) ist rechtswidrig“, teilte die Justizbehörde am Donnerstag mit.
Die beiden Kläger waren vergangenes Jahr an Corona erkrankt und sahen sich durch die Schmälerung ihres Immunitätsnachweis in ihren Rechten verletzt. Das Gericht begründete den Beschluß damit, nicht das Robert Koch-Institut, sondern die Bundesregierung selbst müsse über die Dauer des Genesenenstatus entscheiden. So stehe es im Infektionsschutzgesetz.
Lauterbach entzieht RKI Kompetenzen
Gegen die Entscheidung könne noch Berufung eingelegt werden. Das Urteil gelte allerdings nur für die betroffenen Kläger. Zuvor hatte auch das Oberverwaltungsgericht Osnabrück die Verkürzung der Genesenendauer im Falle eines Klägers aufgehoben.
Im Januar hatte die Bundesregierung die Bemessung der Gültigkeit der Immunität von Genesenen auf das Robert Koch-Institut übertragen. Dieses verkürzte sie anschließend für Ungeimpfte von sechs auf drei Monate. Im Bundestag allerdings galt der Genesenen-Nachweis weiterhin sechs Monate lang, was für Kritik sorgte. Am Mittwoch kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schließlich an, die Bemessung des Genesenenstatus wieder an sich zu ziehen. (fw)