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Bewährungsstrafe statt Haft: Entsetzen nach mildem Urteil für afghanischen Kinder-Vergewaltiger

Bewährungsstrafe statt Haft: Entsetzen nach mildem Urteil für afghanischen Kinder-Vergewaltiger

Bewährungsstrafe statt Haft: Entsetzen nach mildem Urteil für afghanischen Kinder-Vergewaltiger

Justitia: Der Täter von Neustrelitz, ein Migrant aus Afghanistan, erhielt eine Bewährungsstrafe
Justitia: Der Täter von Neustrelitz, ein Migrant aus Afghanistan, erhielt eine Bewährungsstrafe
Justitia: Der Täter von Neustrelitz, ein Migrant aus Afghanistan, erhielt eine Bewährungsstrafe Foto: picture alliance / Florian Gaul/ greatif
Bewährungsstrafe statt Haft
 

Entsetzen nach mildem Urteil für afghanischen Kinder-Vergewaltiger

Ein afghanischer Migrant vergewaltigt ein elfjähriges Mädchen in Neustrelitz. Ins Gefängnis muß er dafür nicht. Bei CDU und AfD herrscht Fassungslosigkeit angesichts der milden, zur Bewährung ausgesetzten Strafe. Sie fordern die Härte des Rechtsstaats ein.
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NEUSTRELITZ. Das milde Urteil gegen einen Afghanen, der ein elfjähriges Mädchen im Stadtpark von Neustrelitz vergewaltigte, hat für Empörung in der Politik und der Bevölkerung gesorgt. „Bei diesem Verbrechen ist eine solche Strafe vollkommen inakzeptabel“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Mittwoch der Bild-Zeitung.

Der Täter, der laut der Staatsanwalt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ohne Papiere nach Deutschland kam, lernte das Opfer vor rund sechs Monaten kennen und vergewaltigte es noch am Folgetag. Das Amtsgericht Neustrelitz verurteilte ihn am Dienstag dafür zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Da der Vergewaltiger keine Dokumente über sein echtes Alter vorlegen konnte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem er ungefähr 16 Jahre alt sein soll. Er wurde deswegen nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Amthor: Urteil ärgert die Bevölkerung

„Ich kann es mehr als nur gut nachvollziehen, daß die meisten Bürger diese Strafe als zu milde empfinden“, äußerte der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor. „Man muß natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls schauen, aber eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verträgt sich kaum mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.“

Der Berliner CDU-Chef Kai Wegner bekundete auf Twitter Fassungslosigkeit über das Urteil. „Wenn Täterschutz vor Opferschutz kommt, versagt unser Rechtsstaat. Wie soll die Familie des Opfers oder das Mädchen jemals wieder an den Schutzauftrag des Staates glauben?“, schrieb er.

AfD: Brauchen eine migrationspolitische Wende

Das Urteil sei ein fatales Signal an Kriminelle, kritisierte der Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, Leif Erik Holm. Wer als Jugendlicher gelte, müsse nicht mit Konsequenzen rechnen. Eine solche „Kuscheljustiz“ dürfe es in Deutschland nicht geben. „Wer solche Verbrechen begeht, hat sein Aufenthaltsrecht ein für alle Mal verwirkt. Die Bürger und ganz besonders unsere Kinder haben ein Recht auf Schutz vor solchen Kriminellen!“

Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Jan-Phillip Tadsen, zeigt das Urteil die „ganze Hilflosigkeit, mit der unsere Gesellschaft diesem Gewaltphänomen gegenübersteht“. Damit solche Taten künftig wirksam verhindert werden, brauche es den Willen für eine migrationspolitische Wende. „Das heißt: Ein Strafrecht, das auch jugendliche Vergewaltiger wirksam hinter Gitter bringt, eine Grenzpolitik, die unser Land nicht länger überfordert sowie anschließend eine konsequente Abschiebung von verurteilten Straftätern – auch nach Afghanistan!“, verdeutlichte Tadsen.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, zeigte sich entsetzt: „So entfaltet der Rechtsstaat keine Schutzwirkung. Das sage ich nicht nur als Polizeigewerkschaft, sondern auch als Vater und Großvater.“ (zit)

Justitia: Der Täter von Neustrelitz, ein Migrant aus Afghanistan, erhielt eine Bewährungsstrafe Foto: picture alliance / Florian Gaul/ greatif
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