Anzeige
Anzeige

Stromausfälle in Gefängnissen möglich: Blackoutgefahr: Tür auf, wenn Licht aus?

Stromausfälle in Gefängnissen möglich: Blackoutgefahr: Tür auf, wenn Licht aus?

Stromausfälle in Gefängnissen möglich: Blackoutgefahr: Tür auf, wenn Licht aus?

Ein JVA-Beamter in Uniform schließt eine Gefängniszelle auf. Bei einem Blackout könnte es deutschlandweit zu Haftentlassungen kommen.
Ein JVA-Beamter in Uniform schließt eine Gefängniszelle auf. Bei einem Blackout könnte es deutschlandweit zu Haftentlassungen kommen.
Ein JVA-Beamter öffnet eine Gefängnistür. Sollte es im Winter zu Blackouts kommen, könnten Gefangene entlassen werden Foto: picture alliance / dpa | Marius Becker
Stromausfälle in Gefängnissen möglich
 

Blackoutgefahr: Tür auf, wenn Licht aus?

Die Sorge vor flächendeckenden Blackouts wächst. Doch was passiert mit Häftlingen, wenn Gefängnisse keinen Strom mehr haben? Die JF hat nachgehakt.
Anzeige

Die Sorge vor großflächigen Stromausfällen ist dieser Tage allgegenwärtig. Immer mehr Bürger decken sich ein mit Campingkochern, Konserven, Wasservorräten und Taschenlampen. Auch der Strafvollzug in der Bundesrepublik wäre von einem Blackout betroffen.

Die Strafprozeßordnung (StPO) regelt die Handhabe mit Inhaftierten im Fall von Stromausfällen, Versorgungsengpässen und anderen Szenarien, welche die Gesundheit der Insassen bedrohen könnten. Paragraph 455 der StPO sieht vor, daß die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in Ausnahmefällen aufgeschoben oder unterbrochen werden kann. Dazu zählen beispielsweise Krankheiten, wenn durch die Vollstreckung dem Verurteilten „eine nahe Lebensgefahr“ drohe, heißt es dort. Gefängnisse müssen die psychische und physische Gesundheit ihrer Insassen gewährleisten können.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Marc Vallendar, fragte daher den Senat, wie lange die Notstromversorgung in den Gefängnissen der Hauptstadt sichergestellt wäre. Die Antwort ist erschreckend. Während die Justizvollzugsanstalten (JVA) in Tegel, Plötzensee und Moabit rund hundert Stunden lang über die Runden kämen, hat das Frauengefängnis in Pankow derzeit nur für rund 21 Stunden Notstrom zur Verfügung.

Auch Straftäter haben Menschenrechte

Da auch verurteilte Straftäter Menschenrechte genießen, muß ihre körperliche Unversehrtheit vom Staat gewährleistet werden. Ein flächendeckender Stromausfall in einem Gefängnis würde nach einiger Zeit dazu führen, daß frisches Wasser, Medikamente und Lebensmittel zur Neige gingen.Vallendar hatte sich daher bei der Senatsverwaltung erkundigt, nach wie vielen Tagen eines Blackouts Gefängnisinsassen aufgrund gesundheitlicher Gefährdung freigelassen werden müßten. Die Antwort des zuständigen Staatssekretärs Ibrahim Kanalan (parteilos) fiel vage aus. Ob, wann und in welchem Umfang bestimmte Gefangene zu entlassen seien, hinge „von verschiedenen Faktoren – auch des ressortübergreifenden Katastrophenschutzes – ab. Maßgeblich wäre zum Beispiel die weitere Versorgung mit Kraftstoff für den Notstrom und die Wasserversorgung“.

Auch in anderen Bundesländern sind derartige Szenarien denkbar. Im Saarland könnten nach Angaben des Justizministeriums die Notstromaggregate für rund eine Woche den geregelten Weiterbetrieb garantieren, Lebensmittel sind für einige Tage vorrätig. In Rheinland-Pfalz verwies das Justizministerium auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT darauf, daß bereits in der Vergangenheit in Ausnahmefällen Freiheitsstrafen ausgesetzt wurden. „Sollten die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten eine Entlastung erforderlich machen, besteht auch unabhängig von der aktuellen Krise rechtlich die Möglichkeit, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung aufzuschieben“, schreibt die Behörde. Dies sei bereits während der Corona-Pandemie geschehen. Damals seien Personen entlassen worden, die keine Geldstrafen gezahlt hatten.

Auch in Nordrhein-Westfalen war es in der Vergangenheit bereits zu derartigen Maßnahmen gekommen. In Dortmund entließ 2020 die JVA 37 Gefangene vorübergehend, um Platz zu schaffen für Corona-Quarantäne-Räume. Das wichtigste Kriterium war damals, daß diese Regelung ausschließlich Häftlinge betraf, die eine eigene Wohnung hatten, nur noch eine geringe Haftstrafe verbüßen mußten sowie aufgrund einer positiven Sozialprognose keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Auch hier waren Gewalt- und Sexualstraftäter nicht von der Ausnahmeregelung betroffen.

Bundesländer haben unterschiedliche Vorkehrungen

Die vorzeitige Haftentlassung auch jenseits von Energiekrise und Pandemie ist in der Bundesrepublik bereits seit Jahren gängig. Mehr als hundert Straftäter profitierten in Berlin und Brandenburg zuletzt von der sogenannten Weihnachtsamnestie und wurden vorzeitig auf freien Fuß gesetzt. Das teilte die Senatsjustizverwaltung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit, sie bezeichnet den Vorgang als Sammelgnadenerweis. In der JVA Plötzensee betraf das 71 Männer, in der brandenburgischen JVA Heidering waren es 34. Entscheidend für den Gnadenakt war, daß die Betroffenen ihre Strafe zwischen Ende Oktober 2022 und Anfang Januar 2023 ohnehin vollständig verbüßt hätten.

„In der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel die Suche nach Wohnungen und Arbeitsplätzen besonders schwierig ist, deshalb beginnt das Land Berlin mit der Gewährung der Gnadenerweise bereits Ende Oktober“, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linkspartei). Ziel der vorzeitigen Haftentlassung sei eine zügige Resozialisierung der Betroffenen. Die Mehrheit der Verurteilten war wegen Diebstahls in Konflikt mit dem Gesetz geraten, andere wegen Erschleichungsdelikten wie Schwarzfahren. Doch auch für Körperverletzung Inhaftierte wurden in 20 Fällen vorzeitig freigelassen. Auch in anderen Bundesländern werden Häftlinge begnadigt, wenn Weihnachten vor der Tür steht. Bundesweit verließen im vergangenen Jahr bis Mitte Dezember rund 800 Menschen vorzeitig den Strafvollzug.

Die JUNGE FREIHEIT hat in allen 16 Bundesländern ebenfalls gefragt, für wie hoch die Behörden die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts halten und welche Sicherheitsvorkehrungen sie für ein solches Szenario in den Haftanstalten getroffen haben; außerdem ob es elektrische Türen in den Gefängnissen gebe, die sich bei einem Stromausfall automatisch öffnen würden. Die Antworten fielen sehr unterschiedlich aus. Während in Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen alle Türen mechanisch verschlossen sind, verweigerten Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern mit Verweis auf Sicherheitsbedenken jegliche Auskunft über die Beschaffenheit ihrer Schließanlagen.

Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg, Hessen und das Saarland äußerten sich dazu. Im Südwesten seien die Tore „entweder mit rein mechanischen oder mit elektromotorischen Rückzugsschlössern“ ausgestattet, wobei letztere „als Rückfallebene mechanisch überschließbar“ sein müssen. Eine automatische Öffnung der Schlösser im Falle fehlender Stromzufuhr erfolge somit in keinem der vorgesehenen Systeme, hieß es aus Stuttgart. In Thüringen räumte die Justiz ein, über elektrische Türen zu verfügen. Jedoch sieht sich der Freistaat „auf etwaige Stromausfälle vorbereitet“. Das betreffe auch „den Wechsel zwischen elektronischer und manueller Betätigung von Türen“. Hessen teilte mit, es gebe keine Haftraumtüren, mit elektrischem Schloß oder elektrischem Antrieb zur Öffnung. Andere elektronisch gesteuerte Türen „können aber jederzeit auch manuell geöffnet oder verschlossen werden“.

„Freilassen von Gefangenen darf keine Option sein“

In Brandenburg gab sich die Justiz ebenfalls zuversichtlich. „Soweit in den Justizvollzuganstalten des Landes Brandenburg vereinzelt auch Türen mit elektrischer Unterstützung verbaut sind, lassen sich diese im Falle eines Stromausfalls auch manuell betätigen“, teilte die Pressestelle des Justizministeriums mit. Das Saarland versicherte, es werde „zu keiner ‘automatischen Öffnung’ von Türen kommen, sollte ein Stromausfall eintreten“. Alle Landesjustizministerien betonten entschieden, daß Freilassungen von Häftlingen das letzte Mittel seien, sollten Notstromaggregate, Zusammenlegungen von Insassen sowie die Aufstockung von Gefängnispersonal und Lebensmittelvorräten nicht mehr ausreichen. Zudem gebe es klare Richtlinien, wer für eine krisenbedingte vorzeitige Haftentlassung in Frage komme.

„Überwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit dürfen der Strafunterbrechung im konkreten Einzelfall nicht entgegenstehen“, schreibt etwa das niedersächsische Justizministerium. Menschen, die zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurden, müssen für einen Langzeitausgang mindestens zehn Jahre ihrer Strafe abgesessen haben. Wer wegen ausbleibender Geldzahlungen inhaftiert wurde, habe demnach im Notfall Priorität vor Gewaltverbrechern. Doch auch diese hätten bei einem Kollaps der Gefängnisse ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit und müßten letztendlich freigelassen werden. Die Gefahr von Gefangenenentlassungen besteht demnach bundesweit.

Mit Blick auf die Hauptstadt sagte der Berliner AfD-Innenpolitiker Vallendar deshalb gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „In Zeiten von selbstverschuldeter Energiearmut sind Blackouts in der Katastrophenvorsorge leider ein Szenario mit einer gewissen Eintrittswahrscheinlichkeit. Die bisherigen Pläne des Senats, welche Dieselvorräte für maximal vier Tage in den JVA vorsehen, vereinzelt sogar weniger, führen im Ernstfall zur Entlassung gefährlicher Straftäter.“ Der Senat müsse die Vorräte in den Gefängnissen für mindestens eine Woche erhöhen. „Das Freilassen von Gefangenen darf keine Option sein.“ Das Abgeordnetenhaus-Mitglied kündigte an, seine Fraktion plane einen Antrag, der die Berliner Landesregierung  dazu auffordere, die Kapazitäten an Diesel zur Energieversorgung, haltbaren Lebensmitteln und Trinkwasser für Gefängnisinsassen für mindestens eine Woche sicherzustellen.

JF 47/22

Ein JVA-Beamter öffnet eine Gefängnistür. Sollte es im Winter zu Blackouts kommen, könnten Gefangene entlassen werden Foto: picture alliance / dpa | Marius Becker
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag