KARSLRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen die Masern-Impfpflicht in Kindergärten zurückgewiesen. Zwar sei diese ein Eingriff in die Elternrechte und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit, dennoch habe der Schutz „besonders gefährdeter Menschen“ vor der Viruskrankheit Vorrang.
Seit März 2020 müssen alle Kita- und Schulkinder geimpft sein. Ohne den entsprechenden Nachweis kann den Kindern der Zugang zu Kindergärten verwehrt werden. Dies ist bei Schulen aufgrund der Schulpflicht zwar nicht möglich, dennoch können Eltern von nichtgeimpften Kindern zu Geldstrafen verurteilt werden. Auch in Teilen des Gesundheitswesens ist die Pflicht-Impfung gegen die Masern für alle nach 1970 geborenen Personen verfassungskonform.
Lauterbach: Impfung „Gebot der Vernunft“
Lob für das Urteil kam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Eine Masern-Erkrankung ist lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld. Es ist deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule zu vermeiden.“ Eine Masernimpfung sei grundsätzlich „ein Gebot der Vernunft“, betonte er laut der Nachrichtenagentur dpa.
Laut dem Robert-Koch-Institut hatten 2018 mehr als 97 Prozent der Erstkläßler mindestens eine Impfung gegen das Masernvirus und mehr als 93 Prozent beide benötigten Behandlungen. Zwar verläuft eine Infektion in den meisten Fällen ohne bleibende Schäden, jedoch stellt die Krankheit insbesondere für Schwangere und ungeborenes Leben eine Gefahr dar. (ho)