BERLIN. Der Berliner Senat hat in der Hauptstadt zwei unterschiedliche Laufzeiten für den Genesenenstatus festgelegt. In allen Bereichen, die von der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt werden, gelten künftig Personen, deren Corona-Erkrankung „vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mittels PCR-Test nachgewiesen wurde“ als genesen. Wo jedoch das Infektionsschutzgesetz des Bundes greife, dürfe der positive PCR-Test nur noch „mindestens 28 Tage und maximal drei Monate (90 Tage) zurückliegen“.
Während die Länderregelung zum Beispiel im Kultur- und Gastronomiebereich gültig ist, gelten die Maßnahmen des Bundes „am Arbeitsplatz, im Personenverkehr sowie bei den Bestimmungen zur Einreise“. Das heißt, man kann in Berlin als Genesener zwar rund fünf Monate lang das Restaurant besuchen, aber ohne zusätzlichen Test nur 62 Tage die Bahn nutzen, um zu dieser Gaststätte zu gelangen.
Lauterbach verteidigt Entscheidung
Am Sonntag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Verkürzung des Genesenenstatus von bisher sechs auf nun drei Monate ohne Übergangsregelungen verteidigt. „Ich kann jetzt nicht sagen, es gibt einen Übergang, wenn das medizinisch nicht zu halten ist“, sagte der SPD-Politiker in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“. Corona-Genesene hätten angesichts der nun vorherrschenden Omikron-Variante ihren Imunschutz nach drei Monaten verloren und könnten sich infizieren.
Mit der Änderung der Corona-Verordnung durch Bundestag und Bundesrat entscheiden seit dem 14. Januar nicht mehr demokratisch gewählte Vertreter über den Genesenen- und den Impfstatus, sondern rechtsverbindliche Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts. Beide Behörden unterstehen dem Gesundheitsministerium. (ha)