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Drohende Lebensgefahr: Blackout-Warnung: Leipziger Gerichtspräsident schlägt Alarm

Drohende Lebensgefahr: Blackout-Warnung: Leipziger Gerichtspräsident schlägt Alarm

Drohende Lebensgefahr: Blackout-Warnung: Leipziger Gerichtspräsident schlägt Alarm

Ist der Blackout da, sollten die Bürger laut Amtsgerichtspräsident Wolting zu Hause bleiben (Symbolbild)
Ist der Blackout da, sollten die Bürger laut Amtsgerichtspräsident Wolting zu Hause bleiben (Symbolbild)
Ist der Blackout da, sollten die Bürger laut Amtsgerichtspräsident Wolting zu Hause bleiben (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz
Drohende Lebensgefahr
 

Blackout-Warnung: Leipziger Gerichtspräsident schlägt Alarm

Wenn der Blackout da ist, wird es lebensgefährlich, warnt der Leipziger Gerichtspräsident. Bürger sollten dann im Haus bleiben. Wer trotzdem raus muß, sollte das nur mit entsprechender Ausrüstung tun.
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LEIPZIG. Der Leipziger Amtsgerichtspräsident Michael Wolting hat seine Mitarbeiter vor den Folgen eines Blackouts als Resultat der Energiekrise gewarnt. „In diesem Fall droht unmittelbare Lebensgefahr. Es werden menschliche Verhaltensweisen zu Tage treten, von deren Existenz Sie bislang überhaupt nichts ahnen“, zitiert die Bild-Zeitung aus einem entsprechenden Schreiben Woltings.

Er rät seinen Mitarbeitern, für den Selbstschutz zu sorgen. „Gehen Sie in dieser Situation auf keinen Fall allein auf die Straße, statten Sie sich mit einer stabilen Taschenlampe und insbesondere als Frau mit Pfefferspray aus.“

Blackout führt zu Haftentlassungen

Bei den Adressaten des Schreibens löste dies Befürchtungen vor so einem Szenario aus. „Wir machen uns schon jetzt Sorgen, was werden soll mit Strom und Gas. Und jetzt das“, äußerte eine Gerichtsmitarbeiterin gegenüber der Bild-Zeitung.

Unlängst hatte eine Anfrage der AfD an den Berliner Senat ergeben, daß im Fall eines Blackouts in der Hauptstadt nach rund vier Tagen Häftlinge aus den Gefängnissen entlassen werden. Denn nach dieser Zeit sei die Versorgung der Gefangenen nicht mehr gewährleistet – also kommen sie frei; so sieht es die Strafprozeßordnung vor. (ag)

Ist der Blackout da, sollten die Bürger laut Amtsgerichtspräsident Wolting zu Hause bleiben (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz
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