BERLIN. Neuer Rekordwert bei der Asyl-Zuwanderung im Oktober: Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kamen mit 23.918 Ausländern, die Erstanträge auf Asyl gestellt haben, so viele nach Deutschland wie seit sechs Jahren nicht mehr. Zuletzt war dieser Wert Im November 2016 mit 24.574 knapp übertroffen worden.
Nicht mitgezählt sind dabei die hunderttausenden Ukraine-Flüchtlinge, die keinen Asylantrag zu stellen brauchen, sondern sofort einen Schutztitel und Grundsicherung erhalten. Zum Vormonat stieg die Zahl der Asylbewerber, die zu deutlich mehr als der Hälfte aus den islamischen Ländern Syrien, Afghanistan, und Türkei kommen, um 28 Prozent an. Im Vergleich zum Oktober des Vorjahres waren es sogar 80 Prozent mehr. Städte und kommunen sind am Rande ihrer Aufnahmefähigkeit. Das Sozialamt Neukölln mußte wegen des Asyl-Ansturms gar eine Woche schließen.
Asylbewerber-Aufnahme grundgesetzwidrig
Fast alle Asylbewerber reisten, so das BAMF, aus sicheren Drittstaaten ein. Laut Grundgesetz-Artikel 16a müßten sie zurückgeschickt werden. Dort heißt es in Absatz 2, auf das Asylrecht könne sich nicht berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist“. Dennoch nimmt Deutschland alle auf.
Weil das Abschieberisiko besonders gering, die Verfahren langwierig und die Sozialleistungen besonders hoch sind, ist Deutschland nach wie vor mit Abstand das europäische Hauptzielland von Einwanderern, die einen Asylantrag stellen.
Von den 300.000 ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland wurden im vergangenen Jahr lediglich 11.982 abgeschoben. Dies entspricht einer Quote von vier Prozent. (fh)