Anzeige
Anzeige

Neue Dienstanweisung: Ampel will Ablehnung von Asylanträgen „queerer“ Migranten erschweren

Neue Dienstanweisung: Ampel will Ablehnung von Asylanträgen „queerer“ Migranten erschweren

Neue Dienstanweisung: Ampel will Ablehnung von Asylanträgen „queerer“ Migranten erschweren

Asylantrag: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll bei Asylverfahren künftig immer davon ausgehen, daß Einwanderer ihre abweichende sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen ausleben“
Asylantrag: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll bei Asylverfahren künftig immer davon ausgehen, daß Einwanderer ihre abweichende sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen ausleben“
Asylantrag: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll bei Asylverfahren künftig immer davon ausgehen, daß Einwanderer ihre abweichende sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen ausleben“ Foto: picture alliance / Frank May
Neue Dienstanweisung
 

Ampel will Ablehnung von Asylanträgen „queerer“ Migranten erschweren

Die Bundesregierung unterstreicht die Schutzbedürftigkeit von „queeren“ Asylbewerbern. Ob die Migranten ihre sexuelle Neigung in ihrem Herkunftsland überhaupt ausleben, spielt für sie keine Rolle.
Anzeige

BERLIN. Die Ampel-Regierung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angewiesen, eine abweichende sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Migranten stärker bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Ob derjenige seine Neigung nach eigenen Angaben in seinem Herkunftsland auslebe oder nicht, dürfe kein Faktor für eine mögliche Ablehnung des Asylantrags sein, berichtete die Funke-Mediengruppe am Mittwoch

Bislang gab es die sogenannte „Verhaltensprognose“ bei der Entscheidung über das Bleiberecht von Einwanderern. Manche von ihnen halten beispielsweise ihre Homosexualität in ihrem Herkunftsland geheim. Obwohl den Migranten in diesem Fall keine Gefahr drohe, rechtfertigt dieser Faktor nach Ansicht der Bundesregierung dennoch keine Ablehnung des Asylantrags.

Das Bundesamt solle in einem entsprechenden Verfahren künftig immer davon ausgehen, daß der Einwanderer seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen auslebt“, heißt es in der Anweisung an das Bamf. „Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist.“ (zit)

Asylantrag: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll bei Asylverfahren künftig immer davon ausgehen, daß Einwanderer ihre abweichende sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen ausleben“ Foto: picture alliance / Frank May
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag