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„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“: Academic Freedom Index ruft Kritik hervor

„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“: Academic Freedom Index ruft Kritik hervor

„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“: Academic Freedom Index ruft Kritik hervor

Artikel 5 des Grundgesetztes regelt die Wissenschaftsfreiheit Foto: picture alliance / ZB | Jens Kalaene
Artikel 5 des Grundgesetztes regelt die Wissenschaftsfreiheit Foto: picture alliance / ZB | Jens Kalaene
Artikel 5 des Grundgesetztes regelt die Wissenschaftsfreiheit Foto: picture alliance / ZB | Jens Kalaene
„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“
 

Academic Freedom Index ruft Kritik hervor

Der Academic Freedom Index soll die Wissenschaftsfreiheit weltweit messen. Eine Initiative von Forscher in Deutschland bemängelt jedoch, daß er Bedrohungen für die freie Wissenschaft an den Universitäten selbst nicht berücksichtige.
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FRANKFURT/MAIN. Das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ hat die aktuelle Ausgabe des Academic Freedom Index kritisiert. „Der Index berücksichtigt keine Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit, die von der akademischen Gemeinschaft selbst ausgehen. Solche Einschränkungen aus der Wissenschaft selbst beobachten wir seit einigen Jahren vermehrt in den USA, Großbritannien oder Frankreich“, bemängelte die Initiative, in der Forscher unterschiedlichster Fachrichtungen organisiert sind. Zudem sei der Index nicht dazu geeignet, Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in einzelnen Disziplinen oder Universitäten zu dokumentieren.

Das Netzwerk dokumentierte in der Vergangenheit Fälle wie den der Philosophieprofessorin Kathleen Stock, die ihren Posten an der britischen Universität Sussex aufgegeben hatte. Zuvor war sie von radikalen Anhängern der Transgender-Gemeinschaft attackiert worden, weil sie an ihrer Behauptung festhielt, daß das biologische Geschlecht real sei und nicht einfach gewechselt werden könne.

Deutschland liegt im Index auf erstem Platz

Auf seiner Homepage dokumentiert das Netzwerk zudem Fälle aus dem deutschsprachigen Raum, in denen Wissenschaftler an ihrer Arbeit gehindert werden. So ist dort auch der Fall des AfD-Mitgründers und Wirtschaftsprofessors Bernd Lucke aufgeführt. Dieser sah sich nach seiner Rückkehr an die Universität Hamburg 2019 mit massiven Störungen seiner Vorlesungen konfrontiert. Hintergrund war sein Engagement in der AfD.

In dem unlängst veröffentlichten Index belegt Deutschland weltweit den ersten Platz als Ort, an dem die Wissenschaftsfreiheit gut geschützt sei. Er wird durch Bewertungen von über 2.000 Akademikern weltweit erstellt. (ag)

Artikel 5 des Grundgesetztes regelt die Wissenschaftsfreiheit Foto: picture alliance / ZB | Jens Kalaene
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