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Lob von CDU und SPD: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab

Lob von CDU und SPD: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab

Lob von CDU und SPD: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab

Mitarbeiter des Ordnungsamtes fordern nach Beginn der Ausgangsbeschränkung um 21:00 Passanten auf, nach Haus zu gehen
Mitarbeiter des Ordnungsamtes fordern nach Beginn der Ausgangsbeschränkung um 21:00 Passanten auf, nach Haus zu gehen
Mitarbeiter des Ordnungsamtes fordern nach Beginn der Ausgangsbeschränkung um 21:00 Passanten auf, nach Haus zu gehen Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser
Lob von CDU und SPD
 

Verfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen nächtliche Ausgangssperre ab

CDU- und SPD-Politiker reagieren mit Erleichterung auf die Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der „Corona-Notbremse“ durch das Bundesverfassungsgericht. Von der AfD kommt dagegen scharfe Kritik.
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BERLIN. CDU- und SPD-Politiker haben mit Erleichterung auf die Ablehnung mehrerer Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der „Corona-Notbremse“ durch das Bundesverfassungsgericht reagiert. „Ich bin sehr froh, daß wir hier offensichtlich handwerklich gut gearbeitet haben. Alles andere hätte sehr viel Vertrauen in unsere Politik, die Politik der Bundesregierung und auch des Parlamentes zerstört“, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach der ARD.

Zwar stehe das Hauptverfahren noch aus, aber auch dort würden die Richter zu einem ähnlichen Ergebnis kommen, zeigte sich Lauterbach sicher. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). „Die Bundesnotbremse wirkt nicht nur, sondern sie hat auch den ersten Härtetest vor dem Bundesverfassungsgericht bestanden“, schrieb Luczak auf Twitter.

Effektivität „fachwissenschaftlich umstritten“

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch mehrere Eilanträge gegen Teile des vor kurzem neugefaßten Infektionsschutzgesetzes abgelehnt. „Damit ist nicht entschieden, daß die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, teilte das Gericht am Abend mit. Dies müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten zuvor beantragt, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen per Erlaß vorläufig außer Kraft setzen zu lassen.

Der Erste Senat des Gerichts begründete die Entscheidung damit, daß die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungskonform erklärt würde. Außerdem seien die Regelungen nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt.

Die Richter wiesen darauf hin, daß die Effektivität der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zwar „fachwissenschaftlich umstritten“ sei, allerdings genieße der Gesetzgeber in solchen Fällen einen großen Spielraum. Zudem sei „nicht evident“, daß die Ausgangssperre untauglich sei. Mit dem Ziel, private Zusammenkünfte am späteren Abend einzuschränken, diene die Einschränkung „einem grundsätzlich legitimen Zweck“.

AfD und FDP klagen

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar kommentierte die Entscheidung des Gerichts als „rein politisch motiviert“. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe „es sich gelohnt, die richtigen Leute in die richtigen Ämter zu heben“. Damit spielte sie auf den Vorsitzenden des Ersten Senats, Stephan Harbarth, an, der fast zehn Jahre lang für die CDU im Bundestag saß.

Der FDP-Politiker Marco Buschmann wies darauf hin, daß das Gericht nicht über Eilanträge oder Verfassungsbeschwerden der FDP-Bundestagsabgeordneten entschieden habe. Der Umgang mit Geimpften und Genesenen sei nicht behandelt worden. Die AfD-Fraktion im Bundestag hatte FDP und Linkspartei Anfang der Woche angeboten, die Bundesnotbremse in einem gemeinsamen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Auch der SPD-Abgeordnete Florian Post reichte zusammen mit weiteren Personen Beschwerde in Karlsruhe ein.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mehrere der nun abgelehnten Eilanträge koordiniert hatte, teilte am Donnerstag mit: „Mit den Ausgangssperren bleibt eine Maßnahme mit schlechter grundrechtlicher Bilanz in Kraft: eine schwere Beschränkung von Freiheitsrechten mit allenfalls geringfügiger Wirkung gegen die Pandemie.“ Die Vereinigung forderte die Gesetzgeber auf, „statt der Ausgangssperren wirksamere Maßnahmen zu regeln – insbesondere gegen Infektionen im Arbeitsleben“. (ls)

Mitarbeiter des Ordnungsamtes fordern nach Beginn der Ausgangsbeschränkung um 21:00 Passanten auf, nach Haus zu gehen Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser
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