Anzeige
Anzeige

Nach 1.-Mai-Kundgebungen: Polizeigewerkschaft fordert Verbot von „Querdenken“-Demonstrationen

Nach 1.-Mai-Kundgebungen: Polizeigewerkschaft fordert Verbot von „Querdenken“-Demonstrationen

Nach 1.-Mai-Kundgebungen: Polizeigewerkschaft fordert Verbot von „Querdenken“-Demonstrationen

„Querdenken“-Demonstration Mitte April in Wiesbaden
„Querdenken“-Demonstration Mitte April in Wiesbaden
„Querdenken“-Demonstration Mitte April in Wiesbaden Foto: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski
Nach 1.-Mai-Kundgebungen
 

Polizeigewerkschaft fordert Verbot von „Querdenken“-Demonstrationen

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, fordert ein deutschlandweites Verbot von „Querdenken“-Demonstrationen. Denn dort sei „der Rechtsverstoß schon vorprogrammiert und findet dauerhaft und zigtausendfach statt“.
Anzeige

BERLIN. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat ein deutschlandweites Verbot für „Querdenken“-Kundgebungen gefordert. „Bei diesen Demonstrationen ist der Rechtsverstoß schon vorprogrammiert und findet dauerhaft und zigtausendfach statt, weil die Teilnehmer keine Maske tragen und den Mindestabstand nicht einhalten. Man muss viel rigoroser dagegen vorgehen“, sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die Politik und die Justiz müßten dafür sorgen, daß solche Kundgebungen nicht stattfänden, wenn von vorneherein klar sei, daß die Teilnehmer die Auflagen nicht beachten würden. Ansonsten müßten Polizeibeamte sich mit den „Querdenkern“ auseinandersetzen und seien deren Unmut ausgesetzt.

Polizisten würden bespuckt und attackiert

Polizisten würden von Teilnehmern angespuckt, beleidigt und attackiert. „Es ist völlig unverständlich, warum solche Demos überhaupt noch genehmigt werden“, kritisierte Wendt. „Ja, man darf gegen die Maskenpflicht demonstrieren, aber man muß dabei eine Maske tragen. Wer das nicht versteht, muß zu Hause bleiben.“

Den Bürgern sei nicht mehr zu erklären, warum sie auf der einen Seite wegen der nächtlichen Ausgangssperre um 22 Uhr nach Hause geschickt würden, während gleichzeitig am 1. Mai in Berlin Menschen bis in die Nacht hätten demonstrieren dürfen. „Unter Beachtung der Ausgangssperre kann man von morgens, 5 Uhr, bis abends, 22 Uhr, demonstrieren. Aber eben auch nur dann. Der Schutz der Nacht ist eine Einladung zu Krawallen.“

„Querdenken“-Bewegung teilweise vom Verfassungsschutz beobachtet

Anhänger der „Querdenken“-Bewegung hatten am Samstag in Berlin unter dem Motto „Nein zum Kapital – Widerstand global! Linke gegen Corona-Willkür“ im Stadtteil Lichtenberg anläßlich des 1. Mai demonstriert. Laut der Berliner Morgenpost leitete die Polizei gegen rund 60 der 300 bis 400 Teilnehmer Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen ein. Auch in anderen Städten gingen Kritiker gegen die staatlichen Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung auf die Straße.

Bei „Querdenken“-Kundgebungen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Polizisten. Vergangene Woche hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bewegung teilweise unter Beobachtung gestellt. Die Behörde fürchte, daß die während der „Querdenker“-Proteste gegen die Corona-Politik der Bundesregierung verbreiteten Verschwörungstheorien auch nach der Pandemie fortbestehen würden. Für die Beobachtung wurde die neue Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen. (ls)

„Querdenken“-Demonstration Mitte April in Wiesbaden Foto: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag