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Schülerin in Keller erstickt: Mutmaßlicher Vergewaltiger und Mörder Sharif A. war ausreisepflichtig

Schülerin in Keller erstickt: Mutmaßlicher Vergewaltiger und Mörder Sharif A. war ausreisepflichtig

Schülerin in Keller erstickt: Mutmaßlicher Vergewaltiger und Mörder Sharif A. war ausreisepflichtig

Justizbeamter im Hamburger Landgericht (Archivbild)
Justizbeamter im Hamburger Landgericht (Archivbild)
Justizbeamter im Hamburger Landgericht (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
Schülerin in Keller erstickt
 

Mutmaßlicher Vergewaltiger und Mörder Sharif A. war ausreisepflichtig

Anfang des Jahres kam eine junge Frau in einem Fahrradkeller gewaltsam zu Tode. Kurze Zeit später nimmt die Polizei einen Tatverdächtigen fest. Nun kommt heraus: Der Libyer Sharif A. war bereits vorbestraft und zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig.
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HAMBURG. Der wegen Tötung einer 20 Jahre alten Schülerin vor Gericht stehende Libyer Sharif A. ist zum möglichen Tatzeitpunkt ausreisepflichtig gewesen. Der Libyer muß sich seit Mitte Oktober wegen Totschlags vor dem Hamburger Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Anfang Januar die junge Frau im Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses vergewaltigt und erstickt zu haben. Die Behörde hatte Anklage wegen Mordverdachts gefordert, das Gericht ließ allerdings lediglich eine Anklage wegen Verdachts des Totschlags zu. Mehreren Medienberichten zufolge schwieg der Einwanderer bislang.

Wie eine Anfrage der Hamburger AfD an den Senat nun ergab, war der Mann seit 2017 „vollziehbar ausreisepflichtig“. Allerdings sei er „aufgrund fehlender Reisedokumente durch die zuständige Ausländerbehörde geduldet“ worden. Nach Deutschland gekommen war der Libyer 2016. Mitte September des Jahres stellte er einen Asylantrag. Das Verfahren wurde Anfang Januar 2017 eingestellt.

Darüber hinaus bestätigte der Senat, daß der Verdächtige bereits wegen mehrerer Delikte und Straftaten verurteilt war. Unter anderem verkaufte er Drogen an Minderjährige und leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

„Paradebeispiel für die historisch katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün“

„Was muß in Deutschland eigentlich noch passieren, damit ausreisepflichtige Migranten abgeschoben werden? Der Fall des Sharif A. ist ein Paradebeispiel für die historisch katastrophale Asylpolitik unter Rot-Grün“, kritisierte der Fraktionschef der AfD in der Hamburger Bürgerschaft, Dirk Nockemann.

Daß der Einwanderer mehrfach verurteilt und ausreisepflichtig war, aber dennoch nicht abgeschoben wurde, setze „dem Regierungsversagen die Krone auf“. Und es zeige einmal mehr: „Unter Asylbewerbern befinden sich nicht-integrierbare Gewalttäter, die unser Gastrecht schamlos mißbrauchen. Es ist eine nie zu ertragende Ohrfeige für die Angehörigen einer auf niederträchtigste Weise ermordeten jungen Frau, die noch am Leben sein könnte. Kriminelle und vor allem abgelehnte Asylbewerber müssen konsequent abgeschoben werden! Wir brauchen eine Abschiebekultur statt Willkommenskultur.“ (ls)

Justizbeamter im Hamburger Landgericht (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius
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