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Leitfaden für Bundesverwaltung: Lambrecht gegen Genderstern aber für mehr geschlechtergerechte Sprache

Leitfaden für Bundesverwaltung: Lambrecht gegen Genderstern aber für mehr geschlechtergerechte Sprache

Leitfaden für Bundesverwaltung: Lambrecht gegen Genderstern aber für mehr geschlechtergerechte Sprache

Bundesjustiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD)
Bundesjustiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD)
Bundesjustiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Leitfaden für Bundesverwaltung
 

Lambrecht gegen Genderstern aber für mehr geschlechtergerechte Sprache

Frauenministerin Christine Lambrecht (SPD) geht gegen angeblich geschlechtergerechte Schreibweisen vor. Sonderzeichen wie der Genderstern oder Doppelpunkt seien in der Verwaltung nicht zu verwenden. Allerdings mahnt sie andere Schreibweisen an.
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BERLIN. Familien- und Frauenministerin Christina Lambrecht (SPD) hat in einem Leitfaden Ministerien, Kanzleramt und Verwaltungsbehörden zum Verzicht auf den Genderstern aufgerufen. „Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation“ seien „nicht zu verwenden“, zitiert die Neue Osnabrücker Zeitung am Mittwoch aus einer Empfehlung zur geschlechtergerechten Sprache in der Bundesverwaltung.

Auch der sogenannte Binnendoppelpunkt, der Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Tremazeichen (zum Beispiel Künstlerïnnen) sollen aus der öffentlichen Kommunikation verschwinden. Zur Begründung heißt es, der Deutsche Rechtschreiberat erachte die Verwendung von Sonderzeichen als ungültig und es sei nicht sichergestellt, daß eine solche Schreibweise allgemein verständlich sei.

„Teilnahmeliste“ statt „Teilnehmerliste“

Allerdings empfiehlt das Frauenministerium dem Bericht zufolge ausdrücklich, das sogenannte generische Maskulinum zu vermeiden, sofern auch eine weibliche Form des entsprechenden Begriffs existiere. Ausgenommen davon seien juristische oder abstrakte Personen wie „Arbeitgeber“.

Bei zusammengesetzten Wörtern solle es einen „pragmatischen Umgang“ geben. Die Verwendung des Begriffs „Ministerpräsidentenkonferenz“ sei beispielsweise legitim, allerdings müsse bei der Auflösung des Wortes auf angeblich geschlechtergerechte Sprache geachtet werden: „Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“. Abgeraten wird in dem Leitfaden von der abwechselnden Verwendung der männlichen und weiblichen Form.

Das Frauenministerium weist zudem auf die Möglichkeit neutraler Begriffe hin. Statt „Teilnehmerliste“ sollten Verwaltung, Ministerien und Kanzleramt „Teilnahmeliste“ schreiben. Außerdem soll wann immer möglich ein geschlechtsneutrales Wort wie Pflegekraft, Belegschaft oder Vorsitz verwendet werden. Gehe das nicht, solle man beide Geschlechter benennen.

Mehrheit der Deutschen gegen Gendersprech

Lambrecht ist seit Mai 2021 auch Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, nachdem ihre Vorgängerin Franziska Giffey (SPD) wegen der Plagiatsaffäre um ihre Doktorarbeit zurückgetreten war. Als Justizministerin hatte Lambrecht für Schlagzeilen gesorgt, als sie in einem Gesetzesentwurf ausschließlich die weibliche Form verwendet und durchgehend von Arbeitnehmerinnen oder Verbraucherinnen gesprochen hatte. Nach Kritik aus dem Bundesinnenministerium änderte ihr Ministerium den Entwurf wieder.

Nachdem die angeblich geschlechtergerechte Sprache in den vergangenen Jahren in immer mehr Gesellschaftsbereiche Einzug gehalten hatte, gab es in jüngerer Zeit auch Versuche, dagegen vorzugehen. Das sächsische Kultusministerium verbot Ende August Gender-Zeichen wie das Sternchen, Doppelpunkte oder Unterstriche auf allen offiziellen Schulschreiben und Unterrichtsmaterialien. Umfragen ergeben immer wieder, daß eine Mehrheit der Bevölkerung, auch unter Frauen, Genderschreibweisen ablehnt. (ls)

Bundesjustiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
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