DRESDEN. Im Fall der Dresdner Messerattacke hat das Gericht den angeklagten Syrer Abdullah a. H. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der polizeibekannte islamistische Gefährder ein homosexuelles Paar attackierte und einen der Männer tötete und den anderen verletzte, meldet die Nachrichtenagentur epd.
Der Staatsschutzsenat stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Gegen den 21jährigen wurde eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet.
Im Oktober 2020 hatte der Syer das Paar in Dresden angegriffen. Der Fall hatte anschließend eine Debatte über Abschiebungen von Gefährdern ausgelöst.
Islamist kam als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland
Laut eines Gutachtens handelte er aus extremistisch-islamischen Motiven. Der 21jährige habe in der Tat nichts Falsches erkennen können. Lediglich bedauerte er, sich vorher nicht mit Vertretern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verständigt und der Organisation die Treue geschworen zu haben.
2015 war a. H. als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er soll laut Bild-Zeitung schon kurz nach seiner Ankunft für den IS geworben haben. Behörden stuften ihn 2017 als Gefährder ein. (ag)