BERLIN. Im vergangenen Jahr hat die Hälfte der Asylbewerber bei ihrer Einreise nach Deutschland die Angaben zu ihrer Person nicht mit Dokumenten belegen können. „Im Jahr 2020 lag der Anteil Asylerstantragsstellenden ab 18 Jahren ohne Identitätspapiere bei 51,8 Prozent“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der migrationspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Linda Teuteberg.
Im Vergleich zu 2019 sei das ein leichter Anstieg. Damals hätten rund 49 Prozent der Asylbewerber keine Papiere vorlegen können. Als erstmals 2017 die Vorlage von Ausweisdokumenten statistisch erfaßt wurde, hätten 61 Prozent nur mündliche Angaben zu ihrer Identität machen können.
In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung mehrere Gründe für das Fehlen der Papiere angegeben. So könnten Probleme im Meldewesen der Herkunftsländer, der Verlust der Dokumente auf der Flucht oder das Einkassieren durch mögliche Schleuser eine Erklärung dafür sein. Zugleich räumte sie ein, daß einige Asylbewerber ihre Ausweise vernichteten, da sie sich so bessere Chancen für ihr Anerkennung in Deutschland ausrechneten.
SPD lehnt Konsequenzen für Falschangaben im Asylverfahren ab
Teuteberg betonte, die hohen Zahlen von Migranten ohne Ausweise stelle die Behörden vor große Herausforderungen. Denn Asyl sollten nur Menschen bekommen, „die Schutz vor politischer Verfolgung benötigen“.
Laut der Antwort der Bundesregierung überprüfte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr 190.608 Dokumente auf ihre Echtheit. Davon seien 4.488 nicht anerkannt worden.
Im Januar 2019 war bekannt geworden, daß falsche mündliche Identitätsangaben von Asylbewerbern keine Folgen für ihr Verfahren haben. Lediglich das Vorlegen falscher oder fremder Dokumente sei strafbar. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium lehnte damals einen Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ab, Falschangaben im Asylverfahren unter Strafe zu stellen. (ag)