BERLIN. Nach einem monatelangen Koalitionsstreit hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der eine verbindliche Regelung für die Besetzung von Vorstandsposten vorsieht. Demzufolge müßte unter mehr als zwei Vorstandsmitgliedern börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen künftig mindestens eine Frau sein.
Für Firmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes würden noch strengere Auflagen gelten. Dort soll bereits bei zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung eines von ihnen weiblich sein.
Lambrecht: Frauenquote ist wichtiges Signal
Zudem sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, sich zu erklären, wenn sie die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen besetzen. Für Aufsichtsräte gibt es schon jetzt eine Frauenquote. Bei einer bestimmten Größe des Gremiums, meist 2.000 Personen, müssen 30 Prozent von ihnen weiblich sein.
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) lobte die Einigung. „Wir haben das nach viel Diskussionen, nach viel Bemühen geschafft“, sagte sie. Darauf sei sie stolz. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte die Verständigung auf eine Regelung ein „wichtiges Signal an junge Frauen“. Wer sich qualifiziere, erhalte damit die Chance, die ihm zustehe. (zit)