KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel am Donnerstag für nichtig erklärt. Solange der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz für frei finanzierten Wohnraum zurücktrete, seien die Länder nicht dazu befugt, argumentierten die Richter in ihrem Beschluß.
Der Bund habe das Mietpreisrecht bereits abschließend geregelt, weshalb „für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum“ bestehe. Weil der Berliner Mietendeckel ebenfalls die Höhe für Mieten auf dem freien Markt regele, sei er „insgesamt nichtig“.
Der Mietendeckel war Ende Februar 2020 in Kraft getreten. Er gehörte zu den Kernpunkten der rot-rot-grünen Landesregierung. Gegen die Regelung hatte es mehrere Klagen gegeben. Das Bundesverfassungsgericht befaßte sich am Donnerstag mit einer Normenkontrollklage, die 284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von Union und FDP eingereicht hatten.
Mietendeckel führte zu sinkendem Angebot
Der Berliner Senat hatte den Mietendeckel zunächst für fünf Jahre angesetzt. Er sollte verhindern, daß die Mieten in der Hauptstadt weiter in dem Tempo steigen wie in den Jahren zuvor. Betroffen waren rund anderthalb Millionen Wohnungen in Berlin. Nach zwei Jahren sollten Vermieter die Möglichkeit erhalten, einen Inflationsausgleich von jährlich 1,3 Prozent vorzunehmen.
Überdies sollten bestehende Mietverhältnisse abgesenkt werden können, wenn sie mehr als 20 Prozent über den festgelegten Werten liegen. Die Obergrenzen liegen in zwölf Kategorien von 3,92 Euro bis 9,80 Euro pro Quadratmeter. Maßgeblich hierfür waren vor allem das Baujahr und die Lage.
CDU, FDP und AfD hatten die Regelung scharf kritisiert. Unter anderem hieß es, das Gesetz schaffe keinen neuen Wohnraum, der den Markt entlasten würde.
Viel mehr vertreibe er private Investoren aus Berlin, was zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen würde, da das Land allein nicht so schnell neue Wohnungen bauen könne. Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen hatten Investitionsstopps angekündigt, solange es keine rechtliche Klarheit gebe.
Zudem führte der Mietendeckel dazu, daß sich das Angebot an Mietwohnungen in Berlin innerhalb eines Jahres um mehr als 40 Prozent verringerte. Bei den Baujahrgängen bis 2013 betrug der Rückgang rund 60 Prozent, ergab eine Untersuchung des Suchportals „Immobilienscout24“. Wohnungen, die nach 2013 gebaut wurden, waren vom Mietendeckel weniger hart betroffen. (ls)