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Prüfverfahren: Berliner Verfassungsschutz: Persilschein für die AfD?

Prüfverfahren: Berliner Verfassungsschutz: Persilschein für die AfD?

Prüfverfahren: Berliner Verfassungsschutz: Persilschein für die AfD?

AfD im Visier des Verfassungsschutzes
AfD im Visier des Verfassungsschutzes
AfD im Visier des Verfassungsschutzes Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
Prüfverfahren
 

Berliner Verfassungsschutz: Persilschein für die AfD?

Angeblich steht eine Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz kurz bevor. In den verschiedenen Landesämtern herrsche darüber weitgehend Einigkeit, heißt es. Doch möglicherweise gibt es auch Ausnahmen. Ein mutmaßlich internes Gutachten des Berliner Verfassungsschutzes warnt vor einer solchen Entscheidung.
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Derzeit mehren sich die Berichte, wonach die Einstufung der AfD zum „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz unmittelbar bevorsteht. In der Frage nach einer härteren Vorgehensweise gegen die Partei seien sich die meisten Landesämter einig, hieß es in einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland am Dienstag. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „mit im Boot“.

Möglicherweise sind aber nicht alle Landesämter wirklich davon überzeugt, daß die AfD inhaltlich und personell ausreichend Gründe für eine solche Einstufung liefert. Der JUNGEN FREIHEIT liegt ein Dokument vor, bei dem es sich um den Zwischenbericht des Berliner Verfassungsschutzes im Püfverfahren handeln soll.

Der Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte sich auf Anfrage der JF nicht zur Echtheit des Dokuments äußern. „Wir dürfen uns laut Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht öffentlich zu Verdachts- oder Prüffällen äußern“, teilte Behörden-Sprecher Martin Pallgen auf Nachfrage mit. Verfassungsschutzexperten bewerteten das Gutachten gegenüber der JF jedoch als „glaubwürdig“. Methodik, Vorgehensweise und Formulierungen sprächen durchaus für die Echtheit des Dokuments.

Bericht: Einfluß des Flügels sehr gering

Sollte dies zutreffen, hätte der Inhalt des Gutachtens für das bundesweite Prüfverfahren gegen die AfD möglicherweise erhebliche Sprengkraft. Denn der 43seitige als „VS-NfD“ (Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch) eingestufte Zwischenbericht vom 11. Dezember 2020 liest sich streckenweise wie ein Persilschein für den Berliner Landesverband der AfD.

So heißt es darin:

„In der Gesamtschau der aufgeführten Belege und Erkenntnisse sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin ersichtlich, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen können.“

Auch mit der Rolle des Flügels hat sich das Gutachten beschäftigt, das vom für Rechtsextremismus zuständigen Auswertungsreferats II B des Berliner Verfassungsschutzes stammen soll. Das Ergebnis:

„Der gemäß gestellten Prüfauftrag zu untersuchende Einfluß des ‘Flügels’ auf die AfD Berlin wird als sehr gering bewertet. Weder stellen ‘Flügel’-Anhänger einen quantitativ signifikaten Teil der Mitglieder der AfD Berlin, noch dominieren ‘Flügel’-Vertreter die politische Agenda. Im amtierenden Not-Vorstand ist nur eine ‘Flügel’-Vertreterin bekannt.“

Warnung vor zeitlicher Nähe zu Wahlen

Das Gutachten geht auch auf die gängige Rechtsprechung und die Voraussetzungen ein, eine Partei zum Verdachtsfall zu erheben. Insbesondere verweisen die Verfasser dabei in den Fußnoten auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und werden dabei mitunter sehr deutlich:

„Zur Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung bedarf es immer einer Aktivität zur Beseitigung oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in einer Richtung der mit den Grundprinzipien der fdGo (freiheitlich demokratische Grundordnung, Anm. D. Red) nicht zu vereinbarenden Ordnung. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen müssen von einem direkten Vorsatz begleitet sein.  Den Akteuren muß es auf den verfassungsfeindlichen Erfolg gerade ankommen. Dieser Vorsatz kann der AfD Berlin nicht nachgewiesen werden. Vielmehr sprechen Kampagnen wie ‘Wir für das Grundgesetz’, Unvereinbarkeitsbeschlüsse, die Auflösung des ‘Flügels’ oder Parteiausschlußverfahren für ein Bekenntnis der AfD zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.“

Sorgen bereiten den Verfassern auch die bevorstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zum Bundestag, denn eine öffentliche Einstufung der AfD könnte auf diese durchaus erheblichen Einfluß haben.

„Im Vorfeld von Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zum Deutschen Bundestag im September 2021 sollte eine Einschätzung zur Frage, ob es sich bei der AfD Berlin um einen extremistischen Verdachtsfall handelt, besonders sensibel angegangen werden. Denn eine unzutreffende Etikettierung als ‘extremistisch’ könnte zu einer nachhaltigen Wettbewerbsverzerrung führen.“

Senat weist Anschuldigungen der AfD zurück

Am Mittwoch äußerte sich auch die Berliner AfD zu dem Vorgang. Der Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, machte dem Innensenat in einer Mitteilung schwere Vorwürfe. So habe dieser nach Erhalt des Gutachtes Druck auf die dafür zuständigen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ausgeübt, zu einem anderen Prüfergebnis zu kommen. Es sei sogar von „personellen Konsequenzen“ die Rede gewesen. Dies sei ein „Skandal“, sagte Pazderski und forderte den Rücktritt von Innensenator Andreas Geisel (SPD).

Dessen Sprecher Pallgen wies die Behauptungen der AfD gegenüber der JF jedoch entschieden zurück. „Die heute von der AfD Berlin verbreitete Pressemeldung ist jedoch glatt gelogen. Die Vorwürfe entsprechen nicht der Wahrheit.“

AfD im Visier des Verfassungsschutzes Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
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